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Alt 08.01.2011, 17:47 #1
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Ausrufezeichen Golf Bj. 96 ohne Leuchtweitenregulierung

Hallo habe einen Golf 3 GT erworben und echt ein klasse Teil....
Zum Problem das Auto hat keine LWR , Scheinwerfer ohne Stellmotoren und auch kein Schalter verbaut ?
Ist ein deutsches Fzg., ist auch nicht ausgetragen . Bedeutet das das ich beim Tüv Probleme bekomme. Denn soweit ich weiss seit 1992 nur noch mit LWR.
Probleme bekomme ich schon immer wenn ich Nacht mit irgendetwas im Kofferraum fahre , jeder 2. der mir entgegenkommt (grüsst).
Würde gern nachrüsten oder andere lösung ?
Evtl. hat ja einer Rat und was natürlich noch besser wäre die mir fehlenden Teile gebraucht liegen . Denke ich brauche Scheinwerfer H1 , evtl ja nur Stellmotoren und Kabelbaum und Schalter ?
Möchte ja auch nicht zum Tüv fahren und fragen ,grins

Gruss und schon mal DANKE für eure Antworten


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Alt 08.01.2011, 18:18 #2
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weiß nicht dürftest wenn normale welche verbaut ist kein tüvbekommen. baer wenn sowieso keine drin war weiß ich es nicht genau dann müsstest du eigentlich tüv bekommen!!
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Alt 08.01.2011, 18:22 #3
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Liegen Kabel bei den Scheinwerfern rum oder ist ein Stecker hinter dem Lichtschalter der nirgends angeschlossen ist?
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Alt 08.01.2011, 19:09 #4
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Hi,
ich habe auch einen GT, ist aber ein Italiener und im Brief ist die LWR ausgetragen.
Ich habe auch einen BJ. 96 und der hat nicht mal einen Beifahrerairbag.

Guck mal im alten Brief, ob irgendwo steht, dass er ausm Auslang kommt oder woher weißt du, dass er 100% aus D ist?

Gruß Sam!

Geändert von aspirin (09.01.2011 um 00:40 Uhr)
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Alt 09.01.2011, 00:28 #5
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Richtig auch in der Schweiz ist die LWR keine Pflicht.

Wenn es ein RE-Import ist kannst du dir fuer die fehlende LWR eine Ausnahmegenemigung
erteilen lassen.

MFG
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Alt 13.03.2011, 17:50 #6
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Mein Schweizer Modell hat auch keine ALWR. Wo muss ich die beantragen? Beim Tüv haben Sie mir gesagt, Ausnahmegen. nach §70 STVZO erforderlich. Wo bekomme ich die her?!
Danke
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Alt 13.03.2011, 17:54 #7
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der tüv stellt die aus!!!!
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Alt 13.03.2011, 17:55 #8
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Hmm, nicht das Straßenverkehrsamt??
Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO

So ist es scheinbar in Thüringen....
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Alt 16.03.2011, 01:49 #9
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Zitat:
Zitat von peremees Beitrag anzeigen
Mein Schweizer Modell hat auch keine ALWR. Wo muss ich die beantragen? Beim Tüv haben Sie mir gesagt, Ausnahmegen. nach §70 STVZO erforderlich. Wo bekomme ich die her?!
Danke
ALWR brauchst du nicht, nur eine manuell LWR... wie kommst du auf ALWR ???
Österreich hatte auch noch keine LWR Pflicht, also von daher... Wenn das Auto so ausgeliefert wurde von VW, sollte es auch ohne LWR keine Probleme geben.

mfg
marko

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