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| Mr. Kotzepresser ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Find dieses Versicherungsgefachsimpel und Spekulationen gerade sehr amüsant ![]() Zitat:
In den aktuellen Versicherungsbedingungen der Huk, sind schäden an der Verglasung eindeutig unter "Teilkasko" zu finden. Wär mir neu, das ein Versicherer dies bei Haftpflicht reguliert. Zitat Allgemeine Bedingungen (HUK) für die Kfz-Versicherung (AKB) Stand 01.04.2011: Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie kommt für alle Fälle auf, bei denen durch das versicherte Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen oder Vermögensschäden entstehen. Teilkasko. Die Teilkasko schützt im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs, z. B. durch Entwendung, Naturgewalten, Glasbruch, Zusammenstoß mit Tieren oder Kurzschluss an der Verkabelung. Haftpflicht ist lt Gesetz der Baustein, der sich mit dem entstandenen Schäden bei Dritten auseinander setzt. Geändert von w1cht (21.09.2011 um 22:13 Uhr) | |||
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