Ich denke, der Prüfer bei der HU sollte das lieber nicht mitbekommen.
Auch wenn der Unterboden an deiner reparierten Stelle nicht die selbe Brisanz besitzt wie z.B. der Schweller, besitzt die Stelle dennoch eine relevante stabilisierende Wirkung bei einer Selbstragenden Karosserie wie der Golf 3 sie hat.
Man bedenke, dass beim Golf 3 sogar die Windschutzscheibe ein tragendes Karosserieteil ist.
Deshalb meine Meinung: nicht wirklich legal --> ich würde damit höchstens nur einen Stopfen abdichten, jedoch keine größeren Blechflächen ersetzen.