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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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| | #1 | ||
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| Hilfesuchender |
Hallo, Ich möchte mir gerne ein Neues Sportfahrwerk einbauen und hätte folgende Frage: Wenn ich ein Fahrwerk kaufe steht ja im Gutachten die Max. Achslast. Beläuft sich die achslast dann auf die, die das Fahrzeug hat oder auf die, die es nach dem Einbau haben wird? Achso: Mein Golf ist Baujahr 94 aber schon das Modelljahr 95 typ 1HXO wenn ich jetzt ein Fahrwerk für die Modelljahre vor 95 kaufe kann ich dieses verbauen oder passt dass auf keinenfall? MfG | ||
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| | #2 | ||
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| Hilfebietender |
Hallo, also passen sollte es. Die Achslasten beziehen sich auf die, die du im Fahrzeugschein eingetragen hast. Aber in der Regel sind die meisten Fahrwerke von vorn herein fürn VR6 ausgelegt. Also solltest du keine Probleme haben. Gruss | ||
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| | #3 | |||
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| Forenheiliger |
Fahrwerke bzw. die Federn und Domlager sind ab 09/94 geändert worden. Also dort kaufen wo man dir auch vernüftig helfen kann bzw. dich gut beraten kann! | |||
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| | #4 | |||
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| Golf Junkie |
Es ist ja eine Vorschrift von Bodenfreiheit von min. 8cm. Wie ist das denn darf ich zum Eintragen meines Fahrwerks auch die Frontlippe weglassen das ich mehr freiheit habe? | |||
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| | #5 | |||
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| Luft statt Wasser ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Diese 8cm gelten nicht für flexibele Teile wie die Frontlippe! | |||
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| | #6 | |||
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| Golf Junkie |
Bist du Sicher? Im Gutachten Steht: In allen Fällen ist jedoch auf eine Mindestbodenfreiheit von 80mm (bzw. 70mm formelastischen Bauteilen) zu achten. | |||
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