Du kannst dein Nummernschild behalten, musst du halt nur angeben bei der Abmeldung, dass du es für dich reservieren lassen willst, da es sonst ja jemand anderes nehmen kann.
nicht ganz korrekt.
das kennzeichen bleibt beim auto. d.h. der neue besitzer könnte das selbe kennzeichen wieder nutzen (hab ich beim bmw auch so gemacht), sollte das auto ausserhalb des landkreises verkauft werden so bleibt das kennzeichen trotzdem ein halbes jahr ( bin mir nicht 100% sicher ab der zeitraum stimmt aber das es blockiert ist stimmt) blockiert.
aber es ist wie du richtig erwähnt hast möglich das kennzeichen zu reservieren. ist allerdings mit extra kosten verbunden.