TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

 
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 15.09.2010, 22:15 #1
Benutzerbild von Proof
Golftreffenplaner
 
Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 2.314
Abgegebene Danke: 40
Erhielt 127 Danke für 82 Beiträge
Proof Proof ist offline
Golftreffenplaner
Benutzerbild von Proof
 
Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 2.314
Abgegebene Danke: 40
Erhielt 127 Danke für 82 Beiträge
Standard Böserblick und Haubenverlängerung.

Ist mal ganz interessant . Google :
alle Scheinwerfer werden geprüft und bekommen eine Zulassung druch ein Prüfzeichen. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um Originalscheinwerfer der FAhrzeughersteller oder um Zubehörscheinwerfer von Zulieferern handelt.

Bei der Prüfung wird die Lichtausbeute, Lichtintensität und vieles mehr geprüft.
Es wird genau geprüft, wie die Scheinwerfer leuchten, die Richtung, in welchem Verhältnis, einfach alles.

Die Rahmenbedingungen sind genau deklariert, und zwar im § 50 Abs. 5 STVZO.
Dort sind unter anderem die Rahmenbedingungen geregelt, mit welcher Lichtausbeute und Lichtintensität uvm. das Scheinwerferlicht auf welche Entfernung zu leuchten hat.

Wenn nun der Scheinwerfer später teilweise verdeckt wird, ändert sich vieles. Deswegen muss es jedoch trotzdem noch in diesen Rahmenbedingungen fallen.

Kein PI (Prüfingenieur), der eine Einzelabnahme durchführt, kann jedoch wissen, inwiefern sich alles ändert, schon gar nicht bei extremen "bösen Blicken".
Und das ist der Grund, warum oftmals gezögert wird.

Theoretisch kannst du deine abgeänderten Scheinwerfer in einem Lichttechnischen Institut prüfen und bescheinigen lassen. Mit dieser Prüfbestätigung kann es eingetragen werden, sofern es den geforderten Bedigungen lt. STVZO fällt. Aber das ist nur graue Theorie und darauf lässt sich kaum jemand ein und führt eigentlich auch keiner durch. Ich erwähne es lediglich der Vollständigkeit halber.

Somit gibt es keine genaue Regelung, wie hoch der abdeckbare Anteil des Scheinwerfers ausfallen darf.

Diese ganzen Zahlen, die immer kursieren, sind ledigich Erfahrungswerte dich sich halt einmal ergeben haben, die eine Einzelabnahme erfolgreiche durchlaufen haben.

Deshalb bekommt der eine es eingetragen, der andere nicht. Es liegt eben auch im Ermessen desjenigen, der die Einzelabnahme durchführt. Sollte später ein Unfall passieren und es stellt sich heraus, das es unter anderem auf die Beleuchtungseinrichtung zurückzuführen ist, will sich dafür kein Prüfer verantworten müssen.


Proof ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
 


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Suche ABE oder Teilegutachten für Haubenverlängerung gueni2203 TÜV-Board 0 03.09.2009 21:52
Suche Haubenverlängerung aus Metall Golfy5585 Tuning 2 07.11.2008 19:54
BöserBlick /Dachhutze /Kiemen Stormraider Externe Angebote 0 25.02.2008 21:03
Haubenverlängerung von Bonrath Gti 2cc7 Pimp my Golf 4 07.01.2008 17:50


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:21 Uhr.

Powered by vBulletin®
 
Banner - Impressum - Reifenrechner - Datenschutz - Kontakt