Also ich hab meine Felgen im Spätsommer letzten Jahres eintragen lassen. Allerdings bei der DEKRA. Mir wurde gesagt das die Flanke rausschauen darf wenn die Lauffläche zu den Seiten hin genügend abgedeckt ist.
Mir wurde es anstandslos eingetragen obwohl sie vorn auch etwas zu weit raussteht.
Geh zu nem anderen Prüfer denn da gibt es enorme Unterschiede
Im EU-Recht gibts leider keine "enormen Unterschiede"
Was ist daran nicht zu verstehen das es einfach verboten ist ?
Was ist daran nicht zu verstehen das eine Eintagung keinen Schutz vor späteren Kontrollen bietet ?