| Hilfe |
| Kalender |
| | #1 | |||
| ||||
| Hilfesuchender ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Also, bekanntlicher Weise ist es ja nun so, daß die AU gleichzeitig mit der HU durchgeführt wird. Wenn mann die AU (die währen der HU gemacht wird) nicht besteht, gibts auch keine Plakette für 2 Jahre. Nun habe ich folgendes Problem: Meine letzte HU war mitte 2009. Meine nächste AU wäre mitte diesen Jahres. Das hat sich so ergeben, da ich das auto mit 18 Monaten verbleibenden TÜV gekauft habe und nach 6 Monaten ein KLR eingebaut und eintragen lassen. Demzufolge hatte ich eine neue AU Bescheinigung, die wieder 2 Jahre gültig war. Tüv war zu dem Zeitpunkt nur noch 1 Jahr. Das bedeutet ich müsste diesen Sommer normalerweise zur AU. Nun weiß ich aber nicht ob ich gehen soll oder nicht. Meine befürchtung ist, daß ich diesen Sommer eine komplett neue HU machen muss inklusive AU. Das wäre aber reinste Abzocke, da ich ja erst letzten Sommer ne HU gemacht habe. Ist das zufällig bei noch irgendwem der Fall und was würdet ihr machen? Neue HU (inkl. AU) oder einfach bis 2011 warten und die neue AU zusammen mit der eigentlichen HU machen? | |||
| | Mit Zitat antworten |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Forum | |||
| Ölwechsel - Verwirrung | Werkstatt | |||
| Große Verwirrung bei High/Low Level Adapter...!!? | HiFi Forum | |||