| Hilfe |
| Kalender |
![]() | |
| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
| Antwort |
| | Themen-Optionen | Thema bewerten | Ansicht |
| | #1 | |||
| ||||
| Forenbibel |
Guten Abend Gemeinde Habe mal eine Kurze Frage da Google mir dazu nicht wirklich was ausspuckt : Morgen habe ich einen TÜV Termin.. meine Kurzzeitkennzeichen sind nur bis Heute Gültig nun habe ich bei Google gesucht und gefunden das man mit einen Abgemeldeteten Fahrzug wenn die Alten Schilder dran sind zur Zulassung oder Tüv Fahren kann "§23 (4) StVZO § 23 Abs. 4 StVZO:...Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;..." Nun habe ich Kurzzeitkennzeichen.. die sind also 1 Tag abgelaufen.. Könnte ich damit zum Tüver Fahren ? Termin habe ich ja.. Oder wie sieht das aus ? Es steht da da das man Rückzu mit einen Komplett Endgültig Stillgelegten Auto gefahren werden.. das heißt ja es gibt auch keine Verischerung mehr.. und nein : Keine Rotennummerschilder Keine Erneuten Kurzzeitkennezeichen.. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #2 | |||
| ||||
| Golfumbauplaner |
du darfs noch nichtmal das auto an der strasse stehen lassen ! Ich hab dafür ein dran bekommen! Naja wenn es in dem text so steht ! Sollte es gehen aber ruf mal beim tüv an frag nach ! Und bei der versicherung muss es gemeldet werden stand da ja auch! | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #3 | |||
| ||||
| Forenseele |
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen!! Das heißt wenn du ne Doppelkarte hast darfst du zum Anmelden fahren ,aber net zum Tüv!!! Und wenn du vom Abmelden noch Heimfährst ist das Auto noch denn Tag ,bzw bis du daheim bist (auf direktem Weg noch Versichert ) . Früher waren die Roten KZ ausschlieslich nur für Probe,Überführung und zum Tüv fahrten vorbehalten,alles andere war nicht zulässig. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #4 | |||
| ||||
| Golftreffenplaner |
wir hatten es in der berufsschule anders gelernt ![]() §10 Abs. 4 FZV Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. greetz weesel ach ja, der obige paragraph wurde durch den von mir genannten ersetzt! obiger bezieht sich inzwischen auf oldtimer oder so... | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #5 | |||
| ||||
| Geselle | Zitat:
Das wird richtig teuer! Kumpel von mir war genau 30min über 0Uhr drüber. 500 Euro und paar Punkte. Und die Paragraphen der anderen User helfen dir doch weiter. Du darfst zum TÜV mit den alten Kennzeichen fahren. Dabei ist es unerheblich ob das Auto angemeldet oder nicht angemeldet ist. Im Rahmen der Wiederanmeldung und Wiedererlangen der HU/AU darf das Fahrzeug abgemeldet zum TÜV gefahren werden. Dies muß auf dem direkten Weg und möglichst zur nächsten Station gebracht werden die HU/AU durchführt. Vorrausetzung um das Fahrzeug dorthin zufahren: - die alten, entwerten, Kennzeichen am Fahrzeug anbringen, nicht vorne nur reinlegen. - Brief und Schein mitführen - Deckungskarte bzw. EBV Nummer der Versicherung mitführen, zum Nachweis das die Fahrt zum TÜV/Zulaßungsstelle versichert ist. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #6 | |||
| ||||
| Wörtherseefahrer | Zitat:
Ich frage nur, weil dazu wirklich jeder etwas anderes aussagt und sich niemand festlegen will. Auch die Werkstätten nehmen sich da mit Auskünften zurück. Hatte die Situation aber auch noch nicht, würde dann ggf. beim Straßenverkehrsamt nachfragen. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #7 | |||
| ||||
| Forenseele |
und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. so sieht es aus !!!!!! | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #8 | |||
| ||||
| Wörtherseefahrer | | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #9 | |||
| ||||
| Forenseele | Du musst deiner Versicherung melden wo du hinfährst ,damit sie wissen das du dein Auto ohne angemeldet bewegst und somit einen versicherungsschutz hast ,falls was passieren sollte | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #10 | |||
| ||||
| Sommertreffenplaner | Das hat aber einen anderen Grund. Mit den Kurzkennzeichen darfst du nicht uneingeschränkt fahren. Die sind nur für Überführungsfahrten, TÜV, in ne Werkstatt, ... und versuch mal den Ordnungshütern zu erklären warum du mitten in der Nacht ne Probefahrt machen musst. Am besten noch am Wochenende mit drei leicht bekleideten Damen an Bord | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #11 | |||
| ||||
| Helfersyndrom |
Überführungsfahrt köntne ja in der NAcht noch stattfinden. Das wäre nicht das Problem. Zusätzlich zur Versicherung muss, wenn man mit den ungestempelten Schildern zur HU fährt auch die Zulassungsstelle informiert werden. Denn die könnte über die Kennzeichenkombination ja bereits anderweitig verfügt haben. Sprich das Kennzeichen muss zugeteilt sein. Wolfgang | |||
| | Mit Zitat antworten |
| Antwort |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Forum | |||
| + + + Tüv Sonderabnahmen Hier............... + + + | TÜV-Board | |||
| Kein TÜV bekommen!!! | Werkstatt | |||
| TÜV Problem Suche guten TÜV!!! | TÜV-Board | |||
| Eine kleine TÜV Geschichte | Golf Allgemein | |||
| Strafe - wegen mängel die der TÜV gesehen hat !? | TÜV-Board | |||