TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 29.03.2010, 19:40 #1
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Standard Mit Abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen zum Tüv ?

Guten Abend Gemeinde

Habe mal eine Kurze Frage da Google mir dazu nicht wirklich was ausspuckt :

Morgen habe ich einen TÜV Termin.. meine Kurzzeitkennzeichen sind nur bis Heute Gültig nun habe ich bei Google gesucht und gefunden das man mit einen Abgemeldeteten Fahrzug wenn die Alten Schilder dran sind zur Zulassung oder Tüv Fahren kann

"§23 (4) StVZO

§ 23 Abs. 4 StVZO:...Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;..."



Nun habe ich Kurzzeitkennzeichen.. die sind also 1 Tag abgelaufen.. Könnte ich damit zum Tüver Fahren ? Termin habe ich ja.. Oder wie sieht das aus ?

Es steht da da das man Rückzu mit einen Komplett Endgültig Stillgelegten Auto gefahren werden.. das heißt ja es gibt auch keine Verischerung mehr..

und nein :
Keine Rotennummerschilder
Keine Erneuten Kurzzeitkennezeichen..


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Alt 29.03.2010, 21:33 #2
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du darfs noch nichtmal das auto an der strasse stehen lassen ! Ich hab dafür ein dran bekommen! Naja wenn es in dem text so steht ! Sollte es gehen aber ruf mal beim tüv an frag nach ! Und bei der versicherung muss es gemeldet werden stand da ja auch!
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Alt 29.03.2010, 21:53 #3
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Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen!! Das heißt wenn du ne Doppelkarte hast darfst du zum Anmelden fahren ,aber net zum Tüv!!! Und wenn du vom Abmelden noch Heimfährst ist das Auto noch denn Tag ,bzw bis du daheim bist (auf direktem Weg noch Versichert ) . Früher waren die Roten KZ ausschlieslich nur für Probe,Überführung und zum Tüv fahrten vorbehalten,alles andere war nicht zulässig.
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Alt 29.03.2010, 23:25 #4
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wir hatten es in der berufsschule anders gelernt

§10 Abs. 4 FZV

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


greetz
weesel

ach ja, der obige paragraph wurde durch den von mir genannten ersetzt! obiger bezieht sich inzwischen auf oldtimer oder so...
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Alt 29.03.2010, 23:42 #5
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Zitat:
Zitat von rulez Beitrag anzeigen
Nun habe ich Kurzzeitkennzeichen.. die sind also 1 Tag abgelaufen.. Könnte ich damit zum Tüver Fahren ? Termin habe ich ja.. Oder wie sieht das aus ?
Fahr niemals mit 5 Tages Kennzeichen länger rum als die Kennzeichen gültig sind.
Das wird richtig teuer!
Kumpel von mir war genau 30min über 0Uhr drüber.

500 Euro und paar Punkte.

Und die Paragraphen der anderen User helfen dir doch weiter.
Du darfst zum TÜV mit den alten Kennzeichen fahren.

Dabei ist es unerheblich ob das Auto angemeldet oder nicht angemeldet ist.

Im Rahmen der Wiederanmeldung und Wiedererlangen der HU/AU darf das Fahrzeug abgemeldet zum TÜV gefahren werden.
Dies muß auf dem direkten Weg und möglichst zur nächsten Station gebracht werden die HU/AU durchführt.

Vorrausetzung um das Fahrzeug dorthin zufahren:
- die alten, entwerten, Kennzeichen am Fahrzeug anbringen, nicht vorne nur reinlegen.
- Brief und Schein mitführen
- Deckungskarte bzw. EBV Nummer der Versicherung mitführen, zum Nachweis das die Fahrt zum TÜV/Zulaßungsstelle versichert ist.
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Alt 30.03.2010, 00:02 #6
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Zitat:
..... sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;...
Bedeutet dann also, das ich eine entsprechende Fahrt nur mit Versicherungsnachweis (früher Doppelkarte) durchführen darf, dann aber erlaubt ist?

Ich frage nur, weil dazu wirklich jeder etwas anderes aussagt und sich niemand festlegen will. Auch die Werkstätten nehmen sich da mit Auskünften zurück.

Hatte die Situation aber auch noch nicht, würde dann ggf. beim Straßenverkehrsamt nachfragen.
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Alt 30.03.2010, 00:05 #7
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und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

so sieht es aus !!!!!!
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Alt 30.03.2010, 00:10 #8
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Zitat:
Zitat von lukas2007 Beitrag anzeigen
und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

so sieht es aus !!!!!!
Könntest Du das etwas näher erläutern?

Was bedeutet "erfasst", muss die genaue Route angegeben werden oder wie muss ich das verstehen?
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Alt 30.03.2010, 00:34 #9
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Zitat:
Zitat von Drive Beitrag anzeigen
Könntest Du das etwas näher erläutern?

Was bedeutet "erfasst", muss die genaue Route angegeben werden oder wie muss ich das verstehen?
Du musst deiner Versicherung melden wo du hinfährst ,damit sie wissen das du dein Auto ohne angemeldet bewegst und somit einen versicherungsschutz hast ,falls was passieren sollte
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Alt 30.03.2010, 07:53 #10
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Zitat:
Zitat von OEM+ Beitrag anzeigen
Kumpel von mir war genau 30min über 0Uhr drüber.
Das hat aber einen anderen Grund. Mit den Kurzkennzeichen darfst du nicht uneingeschränkt fahren. Die sind nur für Überführungsfahrten, TÜV, in ne Werkstatt, ... und versuch mal den Ordnungshütern zu erklären warum du mitten in der Nacht ne Probefahrt machen musst. Am besten noch am Wochenende mit drei leicht bekleideten Damen an Bord




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Alt 30.03.2010, 08:07 #11
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Überführungsfahrt köntne ja in der NAcht noch stattfinden. Das wäre nicht das Problem.

Zusätzlich zur Versicherung muss, wenn man mit den ungestempelten Schildern zur HU fährt auch die Zulassungsstelle informiert werden. Denn die könnte über die Kennzeichenkombination ja bereits anderweitig verfügt haben. Sprich das Kennzeichen muss zugeteilt sein.

Wolfgang


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