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Da es mich selbst interessiert hat ob man eine Domstrebe aktuell eintragen lassen muss oder nicht habe ich den TÜV NORD mal ne Mail geschrieben. Hier die Antwort: Sehr geehrter Herr ........... vielen Dank für Ihre Anfrage. Zuständigkeitshalber ist Ihre Anfrage an die TÜV NORD Mobilität geleitet worden. Zum Thema: Aus hiesiger Sicht führt die Montage einer Federbeindomstrebe oder Fahrwerksstrebe nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Eine Begutachtung ist nicht erforderlich. Auf Kundenwunsch ist es möglich, nach § 13 FZV die Zulassungsbescheinigung zu korrigieren. | |||
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