TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 28.04.2009, 23:43 #1
Frischling
 
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Standard KFZ Sichergestellt

Hallo habe Folgendes Problem,

mir wurde heute mein G3 weggenommen, sprich sichergestellt.
Die grünen haben mich angehalten weil sie mich in meinem neuen G3 erkannt haben (kennen mich schon vorher durch meinem BMW)
ja daraufhin haben diese halt gemeckert wegen Felgen, Reifen, Fahrwerk Sportlenkrad und Tönung!
Also die rad / reifenkombination und das Fahrwerk war nicht eingetragen, auf dem Sportlenkrad von Dino ist ein E-Prüfzeichen jedoch stammte das Lenkrad vom Polo 6N (weiß nicht ob das Lenkrad auch für mein G3 erlaubt ist)! Dann war das Problem die reifen hinten waren beschädigt durch kotflügel, weil sie nicht gebördelt waren (aber schon erledigt)! Morgen wollt ich die neuen Felgen draufpacken die ich heut abgeholt hab und dann zum Tüv alles eintragen lassen, nur das Problem die haben ja wegen den sachen mein wagen schon heut sichergestellt, könnt ihr mir sagen was alles auf mich zu kommt? Punkte? Anzeige? Bußgeld? Gesammtkosten?
Achja hatte auch den Luftfilter raus und das lange teil im luftfilterkasten was am deckel hing ab, wodurch auto bischen lauter war und auch bischen besser gezogen hat! Merken die das auch? schaut der Prüfer auch da nach?

Ich freue mich über jede Antwort auf meine Fragen!

MfG ToReTo


EDIT: Achja wegen Tönung war das Problem das meine Tönung von hinten spitz zu den vorderen seiten fenstern hinein läuft also unten und oben!
Pic dazu:




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Alt 28.04.2009, 23:48 #2
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autsch..das wird sehr sehr teuer..alleine durch das Abschleppen und der Gutachter wird schon einiges Kosten. Und sicher werden die die Sachen am Luftfilterkasten finden, da wird extra ein Gutachter kommen, welcher dein Auto schön zerlegen wird...aber bist selbst schuld...reifen kaputt weil sie schleifen..wie kann man damit umfahren??
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Alt 29.04.2009, 12:57 #3
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Moin, moin..
Ja, das wird definitiv sehr teuer.. Der Gutachter nimmt deine gesamte Karre unter die Lupe und dabei wird ihm mit sicherheit dein Luftfilter auffallen. Dazu kommt dann noch das Strafgeld für die nicht eingetragenen Teile und die dazugehörigen Punkte noch dazu. Also kurzum, solltest du ein sauberes Punktekonto haben, wirds nur teuer, solltest du allerdings schon vorbelastet sein, so wie du es mit deinem BMW ja schon sagtest, kauf dir schon mal ein Busticket. Das ist echt ne ätzende Nummer für dich..
Mfg Turbo
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Alt 29.04.2009, 13:15 #4
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Wie kann man auch nur son scheiss machen....
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Alt 29.04.2009, 14:09 #5
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ou mies
das höhrt sich nach nem batzen knete an. wird wohl verdammt teuer werden.
herzliches beileid!
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Alt 29.04.2009, 17:47 #6
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Hallo, war bei der Sicherstellung/Stilllegung ein Gutachter dabei???
Kenne es so dass Polizisten ohne einen Sachverständigen KEIN Fahrzeug stilllegen dürfen. Folglich würde ich, sofern keiner da war sofort in Einspruch gehen ggf. über einen vernünftigen Anwalt das ganze weiterführnm lassen
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Alt 29.04.2009, 17:58 #7
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@ Lippi:

Wieso sollten die das nicht dürfen? Die sind doch für die Ordnung und SIcherheit auf den Straßen zuständig.
Wie ist denn das wenn die die Autobahnpolizei im Fernsehn zeigen, wenn die wieder Lastwagen nd Reisebusse stilllegen? ist da ein Sachverständiger? Hab da noch nie drauf geachtet...
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Alt 29.04.2009, 18:01 #8
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keine Ahnung wie das mit den Befugnissen genau ist z.B. darf die Verkehrspolizei auch nicht in deinen Kofferaum schauen, da das Auto zur Privatsphäre gehört und das somit ein Eindringen in die Privtasphäre darstellt. Der Zoll darf es wieder.

Habe so in einem anderen Forum gelesen, dass die einen Prüfer für brauchen, d.h. sie dürfen dich fetshalten und eine Prüfer kommen lassen oder mit dir zur Prüfstelle fahren.
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Alt 29.04.2009, 18:10 #9
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mhh keine Ahnung, kenn mich damit leider selbst nicht aus. Weiß nur das ich paar mal Glück hatte, weil die eher auf Alkohol und Gurtmuffel aus waren
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Alt 29.04.2009, 18:12 #10
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schau hier mal rein: http://www.vwgolftreff.de/forum/t/2389




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Alt 29.04.2009, 18:20 #11
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wenn das lenkrad ein e prüfzeichen hat, wird das dein geringstes problem sein...

warum haste nich gesagt du bist auf dem weg zum tüv????

was haste denen überhaupt erzählt?

vordere seitenscheiben darf man nicht tönen...
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Alt 29.04.2009, 19:06 #12
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Ja Also: habe heut schon den Anruf bekommen ich darf mein Auto abholen!
Ja Gutachter war dran, aber was der alles aufgeschrieben hat, weis ich nicht!
Bekomme Post wo alles drin steht haben Sie mir gesagt, Kennzeichen wurde entwertet und somit aus dem Verkehr gezogen, durfte erstmal schlepper holen der mir die Karre in Die Garage bringt! und das geile dabei, beim rauffahren ist meine lippe samt stoßstange unten gerissen! -.- *ärgerlich*

Ja, habe schon 6 Punkte und Probezeit wurd verlängert! das war eine Sache die ein jahr oder so zurück liegt, musste auch damals aufbau oder abbauseminar machen (keine ahnung genau wie das hieß)!
Die von der Kripo die mich angerufen hat meinte, dass mir mindestens 3Punkte wegen nicht eingetragenen Felgen und Fahrwerk sicher sind, den rest weiß sie nicht.
Aber Sie meinte ich soll mit 7 Punkten rechnen (3 wegen Fahrwerk und Felgen und jeweils 2 Pro reifen) und mindestens 3-6 Monate Fahrverbot!

Ja ich fuhr ja auch deswegen nicht mehr rum, war gestern Unterwegs zum bekannten in die Werkstatt da sollte heute alles gemacht werden und dann zum tüv. habe es auch den Polizisten gesagt und das sie da auch meinetwegen anrufen können aber der Polizist war der meinung zu gefährlich, obwohl die reifen nur ganz wenig oberflächliche abschleifungen hatten!
Und die Polizistin neben ihm, hatte mich ja sowieso schon voll aufm Kicker!

Bin jetzt voll aggro drauf wegen der ganzen sache.. hätten die bis heut gewartet eyy.. Naja abwarten wann der Brief da ist und was drin steht, ich halte euch auf den laufenden!

MfG ToReTo
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Alt 29.04.2009, 19:09 #13
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Was diehaben das kompletten Kennzeichen entfernt?? n icht nur Plakette gekratzt??
Haste auch das kennzeichen ohne die Plaketten zurückbekommen??
Das Kennzeichen ist den Eigentum, selbst der Gutachter darf es nicht vom Fahrzeug entfernen.

Würde mir an deiner Stelle einen guten Anwalt suchen
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Alt 29.04.2009, 19:19 #14
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Servus,

ich würde mich da mal mit einem Anwalt zusammensetzen. Beamtenwillkür....Wegen solchen "Mängeln" legt bei uns keiner ein Fahrzeug still. Schlimmstenfalls eine Vorführung beim Tüv und dann alles schön in Ordnung bringen was bemängelt wird. Schon gar nicht wenn du auf dem Weg zur Werkstatt oder Tüv warst....
Auch mit über 15 Jahren Erfahrung in Sachen Fahrzeugtuning finde ich das mehr als übertrieben. Besonders weil dein Fahrzeug ja eigentlich recht harmlos aussieht. Ok die Tönungsfolie, aber die kann ja ganz einfach entfernt werden. Aber das ist eine Grauzone, du kannst ja auch auf die Frontscheibe einen Sonnenblendstreifen einkleben ohne daß einer meckert.

Vordere Seitenscheiben darf man sehr wohl tönen !!!!!!!
Siehe bei Folia Tec die haben da ein bestimmtes Verfahren wo die Lichtdurchlässigkeit der Scheibe geprüft wird und dann wird eine dementsprechende Folie verbaut. Dann mit einer Bescheinigung eingetragen...


Was sind denn das für Räder/ Reifen/ Felgen was du drauf hast?
So wies aussieht sinds 7x15 und 195/50 15 Reifen... wenns solche sind , 195er sind beim 3er werksmäßig zugelassen. Seitliche Beschädigungen der Reifen? wie sehen die denn aus? Die Üblichen Sachen wenn nicht sofort gebördelt wurde nehm ich an. Gehen die Beschädigungen bis aufs Gewebe oder wie tief sind die? Wenn Profiltiefe OK ist warum dann punkte? Was macht dann jemand der einen Bordscheinschaden hat?????

Der ist auch ein potentieller Punktekandidat..... Lachhaft.....

Blos weil dich ein Beamter auf dem Kicker hat und wegen solchen Dingen würde ich mich erst recht wehren.
Wie gesagt such dir einen Anwalt.

MFG
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Alt 29.04.2009, 22:42 #15
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Danke Leute für euren Rat, ich denke ihr habt sicherlich recht, warte jetzt auf Post dann gehe ich damit zum Anwalt. Ich Finde es nämlich auch ubertrieben, grade wenn ich mein Wagen mit andere Vergleich wo der Wagen von a bis z umgebaut ist! Heftig sowas, werde mich dagegen wehren! Aber soweit ich weis hätte ich doch eigentlich eine Mängel Karte erst bekommen müssen oder nicht?!

MfG ToReTo
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Alt 29.04.2009, 22:45 #16
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Geh gleich zum Anwalt und warte net erst bist du Post bekommst. Wie beschädigt sind die Reifen denn?
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Alt 29.04.2009, 22:52 #17
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Die Reifen sind nicht so schlimm, nur oberflächlich man sieht nur gummi also nix weißes was auf tiefe beschädigungen hinweist oder so!

Aber laut gutachter wäre es zu gefährlich mit denen weiter zu fahren,
aber komischer weis noch am selben tag paar stunden vorher sagt mir ein prüfer und einer von der werkstatt das es nicht so schlimm ist, weil die beschädigung nur leicht oberflächlich ist, und auf die 24 stunden kommts auch nicht mehr an, wenn was ist (also mit den grünen) dann gibt es nur eine mängelkarte!

Heftig, meine kollegen auch sie haben immer Mängelkarte bekommen und bei mir dann direkt sowas!
Bin voll aufgebracht wegen der ganzen sache!

MfG ToReTo
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Alt 29.04.2009, 22:55 #18
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Ach ja zu der tönung, laut ABE heißt es: Die Folien dürfen nicht im Sichtbereich für den Fahrer angebracht sein!
Und wenn man drinn sitzt und man schaut zum Außenspiegel, schaut man nicht durch die tönung und genau so wenig wenn man zum Totenwinkel sieht! Die Tönung verhindert es nicht!
Ansonsten steht nix von wegen es wäre verboten im vorderen Bereich oder ähnliches!
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Alt 30.04.2009, 04:24 #19
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So leute, habe mich versucht seit 4 stunden wenn nicht länger, im i.net schlau zu machen. Jetzt erstmal der Text den ich gefunden hab und dann die Fragen!

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird.

Soo.. ist das So in ordnung wie es hier erklärt ist?
Wenn ja, was für Verstöße waren die von mir? Kategorie A oder B?
danke wieder im Vorfeld!

MfG ToReTo
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Alt 30.04.2009, 08:28 #20
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hallo,

Bitte Titel wie "Problem" nicht mehr verwenden, Bitte dein Thema in ein paar Worten beschreiben....

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