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| Gast |
Guten Morgen, da ich nun endlich mein Fahrwerk erhalten habe und dieses in zwei Wochen von einem Bekannten eingebaut bekomme, wollte ich Fragen, was der TÜV-Prüfer reagieren wird, wenn er das Fahrwerk zwar abnimmtu nd die eingestellte Tiefe, jedoch nicht im StVo zulässige "Veränderungen am KFZ feststellt? Habe nämlich vor mir wieder eine UBB drunter zu bauen (Ich denke, dass wir das Thema über die UBB nicht groß anreißen müssen, da man über Geschmäcker nicht streiten kann, und ob die erlaub ist oder nicht, das Thema brauchen wir auch nicht mehr behandeln). Nun jedoch meine Frage: Was wir geschehen, wenn ich mit dem Tiefergelegtem Auto zum TÜV Fahren werde um mir das Fahrwerkeintragen zu lassen und der TÜV-Prüfer die UBB sieht und mir dadurch eine Eintragung für das Fahrwerk verweigert, oder das Fahrwerk einträgt, mich jedoch auffordert dei UBB abzunehmen. Weitere Option: Ihm ist es scheiß egal! Kann es passieren, dass er mir den Wagen still legen lässt? Wollte die UBB voher drunterbauen, da ich später mit dem Standard-Wagenheber nicht mehr unter das Auto komme und mir wenn dann eine Hebebühne organisieren müsste. Grüße! p.s.: Wäre um jeden Rat dankbar. | ||
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