TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 20.01.2007, 12:14 #1
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Standard inpro Teilegutachten trotz e3 Prüfzeichen?

Hi ein kumpel von mir hat sich Golf 4 Look Scheinwerfer für seinen Golf 3 gekauft. Als er sie auspackte fand er auch noch ein Teilegutachten obwohl die Scheinwerfer ein E4 prüfzeichen haben. Mus er diese nun eintragen lassen oder nicht?


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Alt 20.01.2007, 12:16 #2
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hey, ich glaub das ist so weil sie integrierte blinker haben (falls du die hast)
und du dann ja die untern blinker wegmachst (cleanst doerso) dann musst du es soweit ich weiß abnehmen lassen wg den neuen oberen blinkern
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Alt 24.01.2007, 10:53 #3
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Ich habe auch In Pro Scheinwerfer, habe ebenfalls ein E Zeichen drauf und ein Teilegutachten dabei gehabt, bin mal doof beim Tüv fragen gegangen, haben mir gesagt, das es eingetragen werden muss! Habs aber noch net machen lassen, Kollgege von mir hat die gleichen aber ohne probs eingetragen bekommen, von daher...
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Alt 24.01.2007, 11:21 #4
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Ok Danke werde die dann mal bei gelegenheit eintragen lassen.
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Alt 31.01.2007, 13:28 #5
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Nein stimmt nicht, wenn man die ganz Normalen Inpros rein macht ohne Blinker veränderung (d.h. Blinker oben abgeklemmt; also immer noch in der Schürze unten) dann muss man die Dinger ned eintragen lassen....
rofl was ist das denn für n Tüver ^^ Das Ding hat ned umsonst ein e Prüfzeichen *g*

du musst es Eintragen lassen sobald du die Blinker oben in Betrieb nimmst.... d.h. unten Abstecken (weil ja oben und unten darf es ja nicht Blinken) und oben dran, dann musste aber auch zum Tüv. Wenn du dies aber nicht machst, dann muss man auch ned zum Tüv wegen dem Lichtern...
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Alt 12.04.2007, 22:49 #6
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Zitat:
Zitat von Golf"G"L
Nein stimmt nicht, wenn man die ganz Normalen Inpros rein macht ohne Blinker veränderung (d.h. Blinker oben abgeklemmt; also immer noch in der Schürze unten) dann muss man die Dinger ned eintragen lassen....
rofl was ist das denn für n Tüver ^^ Das Ding hat ned umsonst ein e Prüfzeichen *g*

du musst es Eintragen lassen sobald du die Blinker oben in Betrieb nimmst.... d.h. unten Abstecken (weil ja oben und unten darf es ja nicht Blinken) und oben dran, dann musste aber auch zum Tüv. Wenn du dies aber nicht machst, dann muss man auch ned zum Tüv wegen dem Lichtern...

Das dachte ich auch. War heut beim TÜV zur HU, Ohne Mängel gott sei dank.

NUr wollte ich gleich meine InPro scheinwerfer eintragen lassen, und zwar die mit den integrierten Blinker und Standlichtringen. Habe aber meine Blinker in der Frontschürze und die von den scheinwerfer nicht angeschlossen. war nichts mit eintragen. In dem Gutachten steht drinne das die Blinker in der schürze schwarz gemacht und abgeklemmt werden müssen. Weil die scheinis blinker haben, dann müssen sie auch blinken. Hatte aber bis jetzt noch keine Probleme damit und bin erst vor 3 wochen in ne Riesenrazzia gekommen. Also lass ich es erstmal so....
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Alt 12.04.2007, 22:53 #7
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Also ich habe die auch un mein Tüver meint wegen den Blinkern muss eingetragen werden.

Aber wenn ich kontroliert werde , dann geht da simmer klar weil die bullen nicht wissen das die Blinker nicht im e Prüfzeichen inbegriffen sind
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Alt 13.04.2007, 11:20 #8
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Hatte bis jetzt auch das glück das die das nicht gerafft haben. vielleicht cleane ich ja meine schürze vorne dann kann ich sie bedenkenlos eintragen lassen. mal sehen...............
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Alt 14.04.2007, 19:17 #9
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Habe auch die mit den Blinker, aber nicht angeschlossen. Bin zur HU gefahren und der Prüfer hat kein Mangel gefunden.

Also ohne Probleme. Wie sieht das aus wenn man oben und unten anschließt ?
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Alt 14.04.2007, 20:12 #10
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nein oben und unten ist Verboten
das geht nicht...

aber wenn man sie eben nur unten betreibt und oben aus ist, dann ist es erlaubt auch ohne EIntragung (da man es ned eintr. lassen muss^^)






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