Laut EU recht darf überhaupt nichts raus schauen. Bedeutet die Felge muss auch abgedeckt sein. EU recht ist höher als Deutschesrecht, somit fällt die Klausel raus das in DE nur die Lauffläche abgedeckt sein muss. Bei alten Eintragungen besteht Bestandsschutz, aber nur mit der Rad/Reifen kombination. Wenn diese geändert wird muss auch der Kotflügel an das neue Recht angepasst werden. Das sind so die Aussagen von meinen Tüv Ing. aus meiner nähe.