TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 27.01.2013, 17:29 #1
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Standard Originale Felgen stehen nicht im Fahrzeugschein

Sale, habe einen Jubi GTI und da sind serienmäßig ja die 16 Zöller mit 215/40er Reifen drauf. Im Fahrzeugschein stehen aber nur 195/50 15er drin. Würde das die Rennleitung im Falle einer Kontrolle nicht bemängeln? Ich kann ja nicht erwarten, dass jeder Polizist weiß, welche Felgen welches Modell von Werk ab drauf hat. Muss ich also wohl mal zum TÜV und eintragen lassen, oder wie?


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Alt 27.01.2013, 19:30 #2
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Auf doppelwober.de gibt es eine Reifenfreigabetabelle die einfach mitführen und gut ist.

Da ist der link http://www.doppel-wobber.de/forum/In...nfreigabe.html

Geändert von Schrauber030 (27.01.2013 um 19:32 Uhr)
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Alt 27.01.2013, 19:40 #3
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Also bei mir wurde bisher weder bei einer Kontrolle noch beim Tüv gemeckert.

Aber ich werd die Liste auch mal ausdrucken und ins Handschuhfach legen. Könnte im Fall der Fälle echt Ärger ersparen, sofern die "Kollegen" die auch akzeptieren.

Hatte bei meiner Ummeldung vom Wagen sogar noch gefragt, ob die wieder alle Reifengrößen eintragen können, aber machen sie nicht. Hatte extra den ganz alten Brief dabei, wo noch alle drin stehen.
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Alt 27.01.2013, 19:50 #4
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Na grundsätzlich sind die Grünen in der Beweispflicht das du die Felgen nicht fahren darfst. Da auch sie wissen das nicht mehr alle Größen im Schein stehen denke ich mal schon das sie die Liste anerkennen wenn ihnen nicht noch irgendwas komisch vorkommt.
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Alt 28.01.2013, 07:38 #5
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Ich fahre im Winter 195/50 R15
laut der Liste dürfte ich im winter ja nur 175 fahren
gibt das also eine Strafe obwohl 195/50 R15 im Schein steht oder?
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Alt 28.01.2013, 09:03 #6
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Du darfst dann im Winter alle Größen fahren!
Nur die 175er dürfen als M+S Reifen gefahren werden, als Sommerreifen aber nicht von VW freigegeben.
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Ich würd die Reifenfreigabe zur Sicherheit dabeihaben...

Oder zum Vw Händler gehn, die können dir aufgrund der Fahrstestellnummer eine Liste mit der Serienaustattung deines Autos ausdrucken. Habe ich damals gemacht, weil der Tüver wollte das ich die SERIENFELGEN vom GT per einzelabnahme eintragen lasse! Und ich fahre einen GT!

Geändert von marc_92 (28.01.2013 um 09:57 Uhr)
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Alt 28.01.2013, 12:37 #8
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ich würde gar nix machen.

die staatsmacht ist in der beweispflicht und fertig.
machen die etwas das sie nicht dürfen gibts ärger vom chef.
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