TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 08.01.2013, 17:38 #1
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Beitrag Schalensitze eintragen!?

Hey Leute und zwar ich hab gehört das man Schalensitze auch ohne Teilegutachten einbauen darf ohne sie eintragen zu müssen wenn das Auto vor 96 gebaut ist . Was ist da dran weil irgendwie sagt jeder was anderes.


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Alt 08.01.2013, 17:42 #2
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Das glaub ich nicht..
Bei uns in Österreich ist es sicher nicht so, den ich hätte meine Sparco Schalen im 94er GTI eintragen müssen.
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Alt 08.01.2013, 18:03 #3
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Ja ich kenns eig auch nur mit eintragung aber es gibt so viel Diskusion darüber im netz und jeder schreibt was anderes deswegen wollt ich ma wissen ob was dran is
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Alt 08.01.2013, 18:10 #4
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Frag mal beim TÜV nach wies ist. Dann weißt dus genau.
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Alt 08.01.2013, 18:48 #5
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Zitat:
Zitat von the FLo Beitrag anzeigen
Frag mal beim TÜV nach wies ist. Dann weißt dus genau.
und dann teils bitte hier mit damit wir bescheid wissen
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Alt 08.01.2013, 18:54 #6
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Bis bj.95 dürfen auch Sitze ohne ABE Eingetragen werden. Hierfür muss sich der Sitz um 15° verstellen lassen. Da steht jedoch nix von seperater Rückenlehnenverstellung also kann auch der ganze Sitz verstellt werden. Hierfür darf jedoch kein Werkzeug benutzt werden aber theoretisch könnte man auch einfach Rändelschrauben dafür an der Befestigungsschiene verwenden (rote Markierung). Somit werden die 15° über die Bohrungen realisiert.

Desweiteren muss nur der Fahrersitz in Längsrichtung verstellbar sein der Beifahrersitz darf fest sein. Am besten mal mit einem TÜV Prüfer durchsprechen, hab da mal nen informativen Thread im Tourisenfahrerforum gelesen. Find den jedoch nichtmehr, da hat auch einer ziemlich viel Papierkram zusammengetragen und sich auf irgendwelche Paragraphen berufen. Er hats dann auch eingetragen bekommen.
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djskapz (08.01.2013)
Alt 08.01.2013, 21:12 #7
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Okay danke für die schnellen Antworten
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Alt 08.01.2013, 21:29 #8
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Zitat:
Zitat von Golf3GTI16V Beitrag anzeigen
Bis bj.95 dürfen auch Sitze ohne ABE Eingetragen werden.
Gilt das bis einschliesslich Bj. 95??
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Alt 09.01.2013, 00:17 #9
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Zitat:
Zitat von golfmegges Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Golf3GTI16V Beitrag anzeigen
Bis bj.95 dürfen auch Sitze ohne ABE Eingetragen werden.
Gilt das bis einschliesslich Bj. 95??
Ja, ab Bj. 96 gibts da neue Bestimmungen!

Deswegen gibts meines wissens die ABE von den Recaro Pole Position erst ab dem Porsche 996 fürn 993 gibts keine.
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Alt 09.01.2013, 00:25 #10
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Halt, die Sitze müssen beide in Längsrichtung und die LEHNE um einen gewissen Grad verstellbar sein.

Eingetragen werden, können die Sitze von FK zB eh nicht, da es dazu keinerlei Papiere gibt. Worauf soll sich die Eintragung stützen?...

Die BJ Nummer ist dadurch bedingt, das mit der Modellpflege, aus der KBA ( Deutschland ) eine EG Richtlinie für die EU wurde und diese ist schärfer.

Sicherheitsrelevant ist die Gurttechnik, sowie die Befestigung des Sitzes. Also das beste was man machen kann, wäre ne Konsole mit ABE / Festigkeitsgutachten udn darauf ne Teilschale. Vollschale ohne Papiere kannste vergessen, da sie o.g. Punkte in der Verstellung NICHT erfüllen.

Aber wers richtig machen will, holt sich Sitze mit FIA Zulassung oder direkt die guten, aber sehr teuren König, Recaro etc, mit richtiger ABE gemäß StVzO.

Quelle: Dekra




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Alt 09.01.2013, 00:42 #11
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Zitat:
Zitat von Amazing Beitrag anzeigen
Halt, die Sitze müssen beide in Längsrichtung und die LEHNE um einen gewissen Grad verstellbar sein.
Bei einem VW Bus kann man den Beifahrersitz auch nicht verstellen ;-)!

Zitat vom TÜV- Rheinland:
"Sitze
Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Esmuss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Beizweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen)."

Hab ich auch als PDF da falls es jmd Weiterhilft.
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Alt 09.01.2013, 00:50 #12
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Zitat:
Zitat von Golf3GTI16V Beitrag anzeigen
Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen.
Das entspricht ja genau meiner Aussage

jedoch nicht deiner
Zitat:
Bis bj.95 dürfen auch Sitze ohne ABE Eingetragen werden. Hierfür muss sich der Sitz um 15° verstellen lassen. Da steht jedoch nix von seperater Rückenlehnenverstellung also kann auch der ganze Sitz verstellt werden. Hierfür darf jedoch kein Werkzeug benutzt werden aber theoretisch könnte man auch einfach Rändelschrauben dafür an der Befestigungsschiene verwenden (rote Markierung). Somit werden die 15° über die Bohrungen realisiert.
Die PDF ist mir bekannt, mein Dekra-Prüfer sagt im Grunde ja nix anderes
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Alt 09.01.2013, 01:06 #13
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Das ist eine verzwickte Situation aber:
Zitat:
Zitat von Golf3GTI16V Beitrag anzeigen
Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen)."
Was deine Aussage:
Zitat:
Zitat von Amazing Beitrag anzeigen
Eingetragen werden, können die Sitze von FK zB eh nicht, da es dazu keinerlei Papiere gibt. Worauf soll sich die Eintragung stützen?
Wiederlegt

Nochmal zu Lehenverstellung (Zitat:starre vollschalensitze - SX Allgemein / SX Chat - SXCE) :

die richtlinie 74/408/EWG vom 22.juli 1974 zum 1.juli 2004 geändert wurde und demnach eine Lehnenverstellung eigentlich nicht mehr zwingend erforderlich ist. Es liegt, "im Ermessensspielraum des Prüfers".



Erläuterung:



Änderungen der Sitze und der Sitzkonsolen in M1-Fahrzeugen ( PKW bis 3,5 to zGM)

Im §22a StVZO stehen Sitze nicht als Bauartgenehmigungspflichtiges Ausrüstungsteil drin. Somit benötigen Sie erst mal keine BG.

Im § 35a (2) StVZO wird folgendes verlangt:
Zitat:

Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.

Diese " im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen" sind im allgemeinen EG/ECE-Rili´s.

Im Anhang zur StVZO finden wir dann zu § 35a (2) dies:
Zitat:

Anhang I, Abschnitt 6, Anhang II, III, und IV der Richtlinie 74/408/EWG, geändert durch die Richtlinie 81/577/EWG und die Richtlinie 96/37/EG

Folglich gelten die Sitze dann als zulässig, wenn sie den Vorschriften der Rili entsprechen. Und das wird durch das E-Zeichen = die nach der Rili geforderte BG nachgewiesen.

Was steht in der Rili 74/408 EWG inkl. den Nachträgen:
Zitat:

Anhang I, Abschnitt 6: Auf jedem Sitz muss das EWG-Typgenehmigungszeichen angebracht sein, also das E-Zeichen.

Anhang II befasst sich mit den M1-Fahrzeugen, also PKW bis 3,5 to zul.Ges.Gewicht ( zGG) neudeutsch: Gesamtmasse, zGM.
In diesem Anhang II unter 2.6 werden die "Einstelleinrichtungen" definiert :
Diese sind Einrichtungen, mit denen der Sitz oder seine Teile in eine Stellung gebracht werden können, die der Körperform des Sitzenden angepasst sind.
Die Einstelleinrichtung ermöglich insbesondere:
2.6.1 Längsverstellung
2.6.2 Höhenverstellung
2.6.3 Winkelverstellung
(...)
Anhang III ist für Busse und
AnhangIV für alle anderen Fz, die bisher nicht genannt sind.

Es ist nicht von der Lehne explizit die Rede, nur von einer allg. Winkelverstellung. Und diese kann m.E. auch mit der Konsole bewerkstelligt werden.
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Alt 09.01.2013, 10:10 #14
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Zitat:
Zitat von Golf3GTI16V Beitrag anzeigen
Das ist eine verzwickte Situation aber:


Was deine Aussage:
(...)
Wiederlegt
Nein, ich glaube hier haben wir aneinander vorbei geredet, denn FK Sitze und Co, die keine Zulassung haben, KÖNNEN NICHT eingetragen werden.

Die Hinweise in den Shops, "nicht im Bereich der StvO zulässig, kann aber per Einzelabnahme...bla bla bla"

Ist schlichtweg nur eine Absicherung für den Verkäufer/Hersteller/Vertrieb, denn ohne diesen Hinweis, ist davon auszugehen, das man die Sachen verwenden darf, was aber dann arglistige Täuschung wäre !

Sitze ohne jegliches Prüfzeichen kann man zwar fahren, aber eintragen geht nicht, da der Prüfer keinerlei Referenzpapiere zur Sicherheit hat, nicht mal ein Materialgutachten. Eine Eintragung ala "Sportsitze FK" ist teuer verkaufter Müll seitens des Prüfers, da man damit nix anfangen kann.


Sicher findest du in der StvZo nix dazu, ich sagte, EG ab 95/96. Die Sitze sind bestandteil dessen, da sie über die Haltepunkte -Sitz-Gurt-Karosserie- verfügen und somit nach EG eine Sicherheitseinrichtung sind.
Eine Winkelverstellung des ganzen Sitzes, lässt aber den Sitz, von den reinen Argumenten her, nicht an den jeweiligen Fahrer anpassen. Hier könnte man zwar streiten, aber seien wir ehrlich... dann kauft man sich König Vollschale mit verstellbarer Lehne und hat sogar Papiere dazu !
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Alt 09.01.2013, 10:28 #15
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Zitat:
Zitat von Amazing Beitrag anzeigen
dann kauft man sich König Vollschale mit verstellbarer Lehne und hat sogar Papiere dazu !
Und Eins sei dazu gesagt: Da sitzt man auch wesentlich bequemer drin, als in den billigen Teilen von FK, DTS und Co. (aus Erfahrung!)

Zumal ich bei einem Unfall ungerne aus´m Auto gerissen werde und der Sitz noch an mir dran hängt oder sich fröhlich in meine Eingeweide gräbt, weil das Material zu schwach ist.

Für reine Showcars ok, aber für mehr taugen die billigen nicht. (oder wie bei mir, als Bürostuhl)
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Alt 09.01.2013, 12:24 #16
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Meines Wissens nach ist das Bj entscheident und im 2 Sitzer musst sie dann eh nicht eintragen, also Halbschalen zumindest.
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Alt 09.01.2013, 15:57 #17
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Das ist unerheblich, ob 2 oder 4/5 Sitzer. Das ändert ja nix an der Vorgaben der geprüften, gesicherten Verschraubungspunkte für Gurte und Konsolen ....

BJ ist richtig, hab ich auf der ersten Seite schon erläutert.
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Alt 09.01.2013, 16:52 #18
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Was sich beim reinen 2 sitzer ändert ist das die sitze nicht mehr klappbar sein müssen! Hab meinen golf zb mit zwei nicht klappbaren sitzen übern tüv gebracht und das ist auch n 3 türer
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Alt 09.01.2013, 17:57 #19
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Das ändert nix daran, das eine Verstellung gewährleistet sein muss, Ausnahme ist eben eine Vollschale mit Zulassung, die jedoch n ordentlichen Taler kostet !
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Alt 09.01.2013, 18:09 #20
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Da haben wir dann wohl echt ein wenig aneinander vorbei geredet.

Zitat:
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Nein, ich glaube hier haben wir aneinander vorbei geredet, denn FK Sitze und Co, die keine Zulassung haben, KÖNNEN NICHT eingetragen werden.
Meine Argumentation bezog sich auch nicht auf irgendwelche billigen Schrottsitze. Wer soetwas in seinem Wagen verbaut (abgesehen von reinen Showcars) ist meiner Meinung nicht ganz sauber. Ich meine hier Vollschalen mit FIA Zulassung. Diese werden nämlich Reihenweise mit der richtigen Argumentation eingetragen (auch ohne seperate Lehenverstellung).

Zitat:
Zitat von Amazing Beitrag anzeigen
Eine Winkelverstellung des ganzen Sitzes, lässt aber den Sitz, von den reinen Argumenten her, nicht an den jeweiligen Fahrer anpassen. Hier könnte man zwar streiten, aber seien wir ehrlich... dann kauft man sich König Vollschale mit verstellbarer Lehne und hat sogar Papiere dazu !
Meine Recaros haben auch keine Lehenverstellung besitzen aber dennoch eine ABE.

Im großen und ganzen denke ich das es kein Problem sein sollte qualitativ Hochwertige Vollschalen eintragen zu lassen. Hierzu sollte man sich einfach an einen Motorsport erfahrenen TÜV Prüfer wenden.






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