ja steht bei mir auch so in den Papieren des FW das keine technischen Bedenken zur Nutzung des Produktes mit serienmäßiger Bereifung vorliegen...auf Nachfrage meinte der GTÜ-Typ(sowas wie TÜV), dass es nicht eingetragen werden muss..
Ja es KANN so eingetragen werden, ohne Einzelabnahme, d.h. aber nicht das es nicht abgenommen werden muss, habe noch kein Fahrwerk mit ABE gesehen, nur mit Teilegutachten...
Aber es wird keiner was sagen zu 99%...