Ganz oft is es auch so, dass man die Nachprüfgebühr nicht zahlen muss, wenn man am gleichen Tag hinfährt!
Der Tüv bei uns ist sowiso ein Halsabschneider.
Zitat:
Zitat von Golf3GT-R
Bei mir hat er den Wagen nicht mal angehoben um zu gucken ob er schleift! Und beladen hat er den auch nicht! Nur geguckt ob die KBA Nummern stimmen, Auflagen gecheckt und eingetragen!
Gut mit KBA war es dann aber warsch. keine Einzelabnahme sondern eine normale Eintragung mit KBA Nummer. Die KBA Nummer zeigt ja, dass das Gutachten unter dieser Nummer von diesem Teil (in deinem Fall die Felgen) beim Kraftfahrtsbundesamt zubekommen/hinterlegt ist. Der Tüv sollte da auch reinschauen können.
Eine Sonderabnahme/Einzelabnahme ist fällig, wenn über dam Teil, welches man Eintragen möchte weder Gutachten noch sonstige Informationen zur Hand hat.
Gut mit KBA war es dann aber warsch. keine Einzelabnahme sondern eine normale Eintragung mit KBA Nummer. Die KBA Nummer zeigt ja, dass das Gutachten unter dieser Nummer von diesem Teil (in deinem Fall die Felgen) beim Kraftfahrtsbundesamt zubekommen/hinterlegt ist. Der Tüv sollte da auch reinschauen können.
Eine Sonderabnahme/Einzelabnahme ist fällig, wenn über dam Teil, welches man Eintragen möchte weder Gutachten noch sonstige Informationen zur Hand hat.
Da stimmt wohl mit der KBA!
Aber wenn man Spurplatten und Felgen eintragen lassen will is es ja was anderes als wenn man nur Felgen eintragen will!
Und bei mir war ja schon ein Gewinde eingetragen!
Deswegen war es ja auch eine Eintragung nach §21! Diese Eintragung kann nicht jeder Prüfer machen!
Wenn man nur eins eintragen lässt wie zb Fahrwerk oder nur Felgen ist es §19!