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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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| Hilfesuchender |
Hallo Leute, aus gegeben Anlass muss ich mich mal darüber informieren wie ich überhaupt ein Auto mit Saisonzulassung außerhalb der Saison von A nach B bekomme. Sachlage: Habe meinen alten Winterwagen abgemeldet und verkauft (Astra F pfui). Habe nun von Privat einen Golf 1.4 CL erworben und dieser ist abgemeldet. Würde natürlich jetzt gerne direkt auf mein Saisonkennzeichen 10-03 anmelden. ABER darf ich dann gleichzeitig für den Wagen ein Kurzzeitkennzeichen anmelden ? -Habe 1. gelesen: Auf angemeldete Fahrzeuge darf kein KzK zugelassen werden. -Habe 2. gelesen: Fahrzeuge mit Saisonzulassung sind in der Standphase automatisch nicht angemeldet. Was gilt jetzt also ? Möchte den Golf morgen anmelden und Donnerstag abholen. Ich dachte mir erst: Jagut machste Kurzzeitkennzeichen und im gleichen Rutsch die Anmeldung . Dann KzK drauf , rüber fahren, abmachen , Saisonkennzeichen drauf und gut ist. Aber daraus wird ja wohl nichts bzw. Morgen KzK anmelden, rüber fahren, KzK ablaufen lassen, wieder zum Amt und Anmelden. Was sagt ihr ? mfG Hendrik | ||
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| | #2 | |||
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| Forenheiliger |
du darfst einen auf saison angemeldeten wagen nicht außerhalb des zeitraums mit kurzzeitkennzeihen bewegen. hab das kürzlich erst selber durchgehabt.. die frage ist natürlich: wer stellts fest? liegt also in deinem ermessen es einfach zu riskieren ob dich jemand erwischt und das herausfindet. | |||
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| | #3 | |||
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| Golfumbaufertigsteller |
Kzk drauf auslaufen lassen und dann anmelden Sicher ist sicher | |||
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| | #4 | |||
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| Modifizierer |
KZK braucht man IMHO nicht auslaufen lassen um ein Auto anzumelden. | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu GShep für den nützlichen Beitrag: | Dr.Gramot (14.06.2015) |
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