| Hilfe |
| Kalender |
| | #1 | |||
| ||||
| Forenheiliger |
Servus... Auf der Such nach einem neuen Sportlenkrad bin ich momentan bei Momo am stöbern. die Lenkräder haben überwiegend ABE und nach vielen Fragen an Verkäufer wollte ich mal hören,was ihr dazu sagt... Und zwar,bei 30" sowie 28" Sportlenkräder von Momo müßte man diese nicht Eintragen wenn man Serienbereifung fährt. 1. Es sollte von einem selbst nur eine Bremsprüfung vorgenommen werden. 2. Erst bei einer anderen Rad/Reifen Kombination sollte das Lenkrad Eingetragen werden. Im bezug auf eine vorhandenen oder nicht vorhandene Servolenkung würde nichts in der ABE drin stehen. Weiß jemand da was genaues zu,ob zB ein 30" Momo ohne Servo mit Serienbereifung nicht Eintragungspflichtig ist. Bzw,dass es überhaupt unter 32" ohne Servo verbaut werden darf? (kenne das bis dato nur das unter 32" nicht geht/legal) Gruß | |||
| | Mit Zitat antworten |
| |