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| Gast |
Hi, ich habe ein Gewindefahrwerk eingebaut von K&W habe es auf ca 60/50 tiefer gelegt war damit dann bei der Achsenvermessung/Spureinstellung. War heute gleich beim TÜV und die wollten mir das nicht eintragen... Grund: "zu tief" die bekommen den nicht auf die Bühne (nur mit Hochheben des Radkastens von Hand) Ich habe neben dem Achvermessungsprotokoll noch das Teilegutachten wo ganz klar drin steht Tüv zulässigerbereich bis 70/70! Ich fahre im Winter 14er Zoll Standartfelgen von VW (die vom Golf 4 Cabrio). Meine Frage nun, lag das nur an dem TÜV das sie sich da so "blöd" anstellen oder sollte ich ihn wieder hochschrauben, eintragen lassen und danach wieder runtersetzen? LG Golf318peine | ||
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