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Alt 05.07.2007, 03:41 #1
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Hi,

habe mal was vom Kollegen bekommen, vieleicht haben schon einige von euch den Text gelesen, aber mir hat er schon ein paar mal den hinterne gerettet. Habe den nämlich bei mir im Auto liegen falls ich mal angehalten werde. Hoffe nur das ich den auch hier in die richtige Kategorie schreibe weil ich denke ja mal das das was mit Tuning zu tun hat.


Wie tief darf ein Auto sein ?
Eine Frage, mit der viele in dieser Saison konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.

Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens ?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also : War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen ?

Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar ? Noch nicht ganz !
Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts : Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.

Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.

Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.

Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.

Fazit: Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.

Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.

Unser Tipp: Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen.
(Text : Thorsten Elbrigmann, Quelle : VW SPEED)


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Alt 05.07.2007, 08:00 #2
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hi,

hm und des soll jetz wirklich stimmen? also ein freund von mir hat letztens auch ärger bekommen weil sein auto zu tief ist, der polizist meinte er hat an der frontlippe nur eine bodenfreiheit von 52 mm, bräuchte aber mindestens 70 mm. somit gabs ne verwarnung + 25€ und er muss das auto vorführen das er ihn wirklich höher schraubt.
Also was könnte der jetz machen, damit er nich bezahlen muss bzw. sein auto so tief lassen kann? den text ausdrucken und den polizisten vorlegen?
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Alt 05.07.2007, 08:40 #3
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es heist min. 50cm zur scheinwerfer unterkante ... aber es gibts fahrzeuge die serienmäßig niedriger sind ...
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Alt 05.07.2007, 08:57 #4
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Das einzige was sie tun können ist, wie s.d.w schon sagt, die Mindesthöhe von Scheinwerfern oder Kennzeichen. Des weiteren darf das Fahrzeug keine Verkehrsbehinderung darstellen (nur mit 3 km/h über Bodenwellen).
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Alt 05.07.2007, 09:38 #5
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Kann mir auch vorstellen, dass die Unterschied machen, zwischen Serienmodellen und nachträglich getunten.
Wie schon s.d.w. gesagt hat, es gibt Fahrzeuge die schon von Werk tiefer sind als die Mindesthöhe...
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Alt 05.07.2007, 10:04 #6
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naja... ich weiß ja nicht ob das mit den nummernschildern so klappen kann... die hängt sich doch jeder bei ner neuen front doch auch wieder anders hin und das ist nicht vorgeschrieben... bis auf vorn und gut erkennbar! und wenn sie von der unterkante der scheinwerfer ausgehen und die autos heut schon tiefer gebaut werden als die norm...?

->Woran soll man sich denn jetzt halten?<-

mfg
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Alt 05.07.2007, 10:24 #7
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Also ich habe bei meiner alten Stoßi ärger bekommen, weil mein Nummernschild nur 18,8cm Bodenfreiheit hatte. 20cm sind in D Pflicht!! Da ist die Rennleitung bei uns auch Recht spitz drauf!
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Alt 05.07.2007, 13:28 #8
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WEnn ihr das mal so seht, z.B. ein Opel Tigra... Ja ich weiss Opel, aber das iss bei dem schon mit den Scheinwerfern zu tief vom Werk. Und jeder legt den noch tiefer.... Also isses doch egal.... Aber klar, es gibt immmer Paragraphenreiter, die sich daran hochziehen können...
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Alt 05.07.2007, 13:35 #9
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Falls es hier um die Bodenfreiheit geht: Ich war letzten Freitag zur Abnahme meines Umbaus beim TÜV und musste mich der "Schicksalsgrube" stellen. Er meinte, es sei eine gesetzliche Mindest-Bodenfreiheit von 8cm vorgegeben. Da sie sich das dauernde Messen (und Bücken) ersparen wollten, haben sie die Metallkante ihrer Grube genau 8cm rausragen lassen. Soll heißen: Man muss mit dem Wagen auf die Grube zufahren und wenn es kratzt heißt es "Bitte wiederkommen". Hat mich auch nen zweiten Anlauf gekostet...

Soll heißen: Laut meinem TÜV-Prüfer (TÜV Nord NRW, Kreis Kleve) ist ne Bodenfreiheit von 8cm vorgeschrieben.

MfG
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Alt 05.07.2007, 13:44 #10
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Bei uns in Osnabrück wird es mittlerweile auch so gehalten!
8cm zu festen Teilen und 7cm zu beweglichen.
Ausserdem wird mittlerweile auf die Scheinwerferkante geachtet!

Ach zum Schleifen der Räder gibts da was (relativ) neues:
Bei meinem 1er Cabrio wurde der Kofferraum mit der maximalen Zuladung beschwert (ca 550 Extrakilo) ... womit man wohl jedes Auto zum Schleifen bekommt...




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Alt 05.07.2007, 13:49 #11
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also hab ja auch di eletzte zeit viel beim tüver verbracht und der meint es gibt kein gesetz oder sowas in der art ,wo drinne steht wie hoch oder tief ein auto sein darf die reifen freigängig keit muss da sein es darf nix aufsetzten und das hintere ns muss 50cm hoch sein und vorne darf es nicht tiefer wie 20 oder30sein(weiss ich aber net mehr genau) alles andere is unsinn .Und wenn ein tüver sagt es ist zu tief dann soll er mal zeigen wo des steht ,klar mit einem zu tiefen auto geht auf dem bremsenprüfstand nix mehr aber dann muss mann sich halt nen tüv suchen der einen ganz flahen hat (die gibt es ) und wenn dann ein grüner meint er muss mucken und will geld habe einfach mal drauf anlegen wenn alles eingetragen ist und auch so am auto verbaut ist brauch mann keine angst haben auch vor gericht nicht denn da zählen fakten ,und gesetze und wie oben schon gesagt gibt es keine gesetz wo drinn steht wie tief oder hoch ein auto sein darf oder sogar muss .



mfg raul
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Alt 26.07.2010, 14:32 #12
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IST DAS THEMA NOCH AKTUELL ??????????????????????????

glaub nicht mehr oder ????????ß
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Alt 26.07.2010, 18:54 #13
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das würde mich auch intressieren, habe heut früh mit einem vom tüv gesprochen und der hat mir gesagt, 12cm zu festen teilen mindestens
zu flexiblen teilen meinte er zuerst 10 cm....

dann hab ich aber nochmal nachgebohrt und best 15-20min mit dem palabert, und dann sagte er (wie hier auch schonmal geschrieben wurde), bei denen an der grube gibt es links und rechts diese metallkante, die is 8cm (oder warns 7?!) hoch, und sobald du da nich drauf kommst, is schon schicht und du darfst heim fahn (nochmals )

außerdem:
die mühle wird auf 10cm hohe böcke (versetzt, also hinten rechts und vorne links) oder ähnliches gesetzt, und wird geprüft ob überall genug luft zum radkasten is.

arbeite in ner werkstatt bzw mache ausbildung und hab mich danach mal mit nem kollegen unterhalten und er meinte ich soll zur dekra, die sin da nich pingelig. es wird natürlich geprüft obs schleift (was in meinen augen definitiv ok is), aber da wirds mit der mindesthöhe nicht so genau genommen.
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Alt 27.07.2010, 09:10 #14
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Dekra.... gute idee... ich habe nämlich 5 cm zu festen Teilen... (nachdem ich ihn wieder hoch geschraubt habe) ... vorher waren es nicht mal 3.... geht gar nicht als alltagsfahrzeug

cabrio Seitenschweller.... SCHEISSSSSSS

Schleifen tut bei mir definitiv GAR NICHTS.... habe sehr viel platz.


mal sehen :-)
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Alt 27.07.2010, 09:22 #15
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ja das thema ist noch aktuell.
es hat sich nichts an der gesetzes lage geändert.
das problem ist aber eine eintragung liegt im ermessen des tüvvers und wenn der sagt es gibt ne mindesthöhe machts trotzdem keinen sinn mit ihm zu streiten da er es dann trotzdem nicht einträgt.


wenn du zur dekra fährst. darf nichts schleifen die nehmen dafür sehr genau die sache unter die lupe mit der zulässigen zuladung und dem verschränkungs test zumindest bei uns.
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Alt 28.07.2010, 16:51 #16
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einfach so tief machen wie des gewinde vom fahrwerk her gibt!!
scheiß auf die bullen oder??
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Alt 28.07.2010, 18:36 #17
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Zitat von vr6_golfer Beitrag anzeigen
einfach so tief machen wie des gewinde vom fahrwerk her gibt!!
scheiß auf die bullen oder??
Scheiss auf Führerschein, oder?
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Alt 29.07.2010, 00:03 #18
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Habe heute einen orginallen Peugeot gesehen der hatte das Nummernschild fast schon an der Frontlippe, veleicht hat Peugeot dafütr eine Einzelabnahme machen lassen weil es sah auf jedenfall sehr sehr tief aus.
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Alt 29.07.2010, 00:10 #19
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ja das ist ne sonderregelung für den hersteller genau wie vw die für golf 4 scheinwerfer hat ...
Danjo ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Danjo für den nützlichen Beitrag:
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Alt 29.07.2010, 02:25 #20
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Zitat:
Zitat von Danjo02vr Beitrag anzeigen
ja das ist ne sonderregelung für den hersteller genau wie vw die für golf 4 scheinwerfer hat ...
Was besagt die VW Golf 4 Scheinwerfer Sonderregelung?

Zum Thema:
Ich darf nun auch zum wiederholten male zum TÜV da der Krümmer nur 7cm Bodenfreiheit besitzt und es 8 sein müssen.
Mein TÜVer hatte ein Verbandskasten unter'm Auto geschoben, der ist genau 8cm hoch (sagte er).






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