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| | #6 | ||
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| Bastler |
Super danke für die Info was ich noch vom Tüv gefunden habe: Der Abrollumfang darf nicht mehr als 4% kleiner als der der kleinsten und nicht mehr als 1% größer als der der größten in der Betriebserlaubnis genehmigte Reifendimension sein. Bei mir stehen diese 3 Größen in der Betriebserlaubnis 175/65/14 185/60/14 195/50/15 Wenn ich dass jetzt ausrechne fällt der 195/45/16 genau rein ![]() vielen Dank Euch | ||
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