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| Wörtherseefahrer | Zitat:
eingetragen. Ich denke schon, dass der wußte was er tat (2007). Die Auflage R70 besagt : R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Das heißt für mich nicht, dass ich dann einfach einen anderen Reifen mit Freigabe fahren darf, sondern dass auch dieser geprüft und abgenommen werden muss. Ich möchte den Thread hier nun auch nicht ausarten lassen! Ich bekomm von Toyo, für den Nachfolger, eine passende Freigabe, somit kann ich die TÜV-Sorge abhaken. | |||
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