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Alt 15.04.2009, 13:10 #11
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Es ist Amtlich.

Hier das Bild mit der Nr. 222.jpg vom Xenonprojekt:

©ck222

Richtig freuen kann ich mich irgendwie nicht. Denn ich sehe es mit gemischten Gefühlen.
Die Prüfung lieft ganz gut. Außer das die ALWR nicht wollte - bisher sind meine Prgrammierversuche gescheitert. Werde heute noch mit Hella Telefonieren.
Wärend sie also die ALWR überprüfte, habe ich mit dem Magneten die Grundstellung und den Programmiermodus aufgerufen. So ertöhnten die Motoren und sie kam zur Feststellung "aha, jetzt funktionieren sie"
Ein anderer Tüv kollege wußte nicht ganz den Unterschied zwichen einer ALWR und einer Dynamischen ALWR. Er war der meinung, das meine ALWR auch wärend der Fahrt z.b. in Kurven die Scheinwerfer ausrichten müsste. - ich lies ihn in dem glauben. Diskutieren war hier fehlt am Platz.

Man beachte auch, das auf den Gläßern keine Prüfzeichen für Xenonscheinwerfer vorhanden sind, da die Gläser ja von einem E30 stammen.
Obwohl der Prüfer so ein heftchen auspacke, in dem alle Prüfcodes für die Scheinwerfer drin standen, hatte er nichts zu beanstanden.
Die Scheinwerfer an sich waren auch nur mit zwei Schrauben festgeschraubt - die anderen hatte ich verschludert . War wohl auch egal.


Auf der anderen Seite - warum sollten sie nicht eingetragen werden. Es sind alles originalteile. Es ist nichts gebastelt worden o.ä. Eine Verkehrsgefärdung kann auf jeden Fall ausgeschlossen werden!
Eher im gegenteil Nun kann ich besser sehen und kann vorher erkennen was ich Plattfahre



Nochmal zurück zum Scheinwerfer einstellen.
Wie im Post vorher schon erzählt, bin ich heute früh zum ADAC gefahren um nochmals die Scheinwerfer einstellen zu lassen.
Eigentlich hätten sie es garnicht gemacht, da sie nur Testen aber nicht Hand anlegen. Da aber nichts los war und ich mein Werkzeug dabei hatte, wurde ich reingewunken und das Messgerät aufgebaut.
Die Scheinwerfer waren zu tief - klar, ich hatte sie ja runtergedreht um keinen zu Blenden. Also wieder korrekt eingestellt.
Der ADAC Mensch wollte mir dann noch erzählen, das ein zweiter Ultraschallsensor pflicht wäre - Diskusion sinnlos...

Danach gleich zum TÜV. Dort waren die Scheinwerfer dann wieder 5mm zu hoch laut deren Messgerät - also wieder runtergedreht.
Ich bin mal gespannt auf heute Abend, wenn ich wieder eine Testfahrt mache ob es Blendet oder nicht

mfg
ck222
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