Wenn das Kind das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist es nicht deliktfähig. Das übernehmen Haftpflichtversicherungen oft nicht, außer, wenn es ein Tarif mit guter Leistung gewählt wurde.
Daher gleich schauen, dass du die Kohle bekommst...
So als Tipp
Wenn das Kind das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist es nicht deliktfähig. Das übernehmen Haftpflichtversicherungen oft nicht, außer, wenn es ein Tarif mit guter Leistung gewählt wurde.
Daher gleich schauen, dass du die Kohle bekommst...
So als Tipp
Genau das ist das Problem! Oder Sie hat ihre Aufsichtspflicht verletzt!
Wenn das Kind das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist es nicht deliktfähig. Das übernehmen Haftpflichtversicherungen oft nicht, außer, wenn es ein Tarif mit guter Leistung gewählt wurde.
Ohgott dann müssen meine Eltern aber ne Super Leistung für mich gehabt haben wenn ich bedenk was ich im Kindergarten so alles zerstöhrt hab