>VR69: Ich hab die 17er nicht eingetragen bekommen, da der Abrollumfang zur Original Bereifung eine Abweichung größer 2% gehabt hätte. D.h. die Geschwindigkeit am Tacho hätte nichtmehr zu 100% gestimmt. Dazu hätte ich ne Tachoangleichung gebraucht bzw. ein Gutachten was mir bestätigt, dass die Geschwindigkeit trotz "zu großer" Felgen dennoch passt.
Felgen trotzdem draufgemacht, 3 Monate so rum gefahren, satt gesehen gehabt, verkauft