![]() |
Von Trommel auf Scheibe Hiho, ich hätte gern mal ein paar Erfahrungsberichte von Leuten die den Umbau von Trommelbremse auf Scheibenbremse an der Hinterachse vorgenommen haben. Es geht um die Eintragung. Eine Ansicht ist folgende: Die Hinterachse mit Scheibenbremse gabs original im Golf und müsse nicht eingetragen werden. Die andere Ansicht: Beim Wechsel auf Scheibenbremse greift man in das Fahrverhalten des Fahrzeugs im Straßenverkehr ein und dies müsse vom Tüv, auf Funktionalität und Sicherheit, überprüft und eingetragen werden. Ich selbst habe schon umgebaut und war heute bei unserem Tüv Nord. Einmal ein Zitat vom Tüv-Prüfer: "Eine bauliche Veränderung/Abweichung zum original Modell, welche in den Straßenverkehr eingreift, muss eingetragen werden." So, jetzt seid ihr dran. Eure Meinung ist gefragt! Grüße |
hihi.... Also... Grundlegend möchte ich festhalten, das mich eine Eintragung nicht stört, zumal ich ja auch die G60 Anlage eintragen lasse, aber das hat nun auch den Hintergrund, das ich einen anderen Motor drin habe. Grundsätzlich halte ich es aber Geldschneiderei. Zitat:
= dieses Argument kann man dehnen wie ein Gummiband Zitat:
Es handelt sich immer um geprüfte originalteile, die schon am Golf 2 Platz gefunden haben. Der AFT wurde sogar mit 239er vorne ausgeliefert, wer will mir ans Bein pinkeln oder nachweisen, das die 256er an meiner Schlachkarosse nicht original sei?... Das ist alles nix weiter wie mit Kanonen auf Spatzen schiessen und Geld machen. Ein Eingriff ins Fahrverhalten ist auch der Einbau eines anderen Lenkrades aus dem VW Regal. Dennoch ist dies nicht eintragungspflichtig, o-Ton Dekra Stralsund. Klar sieht das jeder Prüfer anders, aber ich gebe dir Brief und Siegel drauf, das keiner auf den Trichter kommen würde, beim TÜV Fragen wegen der HA Bremse zu stellen, ist mir zB nie untergekommen und mein 90PSer hat Scheibe hinten original :)... |
Wenn du auf Scheibe umbaust,dabei beim 4er Lochkreis bleibst,kannst damit lockerflockig zur HU fahren und kein Tüver wird da den bösen Finger heben. Vorallem wenn die Bremswerte stimmen... Ausser du bindest ihm das schön auf die Nase das du umgerüstet hast. Man muss sich es auch nicht schwerer machen als nötig ^^ |
Zitat:
Was wäre wenn ich jetzt eine Hinterachse auf Scheibe umbaue und das alles nicht richtig funktioniert. Den Fahrer sowas nicht interessiert und eben dieser dann meinetwegen mit einer nicht funktionierenden Bremsanlage hinten rumfährt. Hätte jetzt ein Tüv Prüfer diese Bremsanlage auf Funktionalität überprüft, könnte der Betroffene gar nicht damit rumfahren. Man muss immer damit rechnen, dass es irgendein Trottel so macht. Ich mein wir reden von einer Bremsanlage eines Fahrzeugs. Das eigentlich wichtigste an einem Auto. Das sollte meiner Meinung nach schon von einem Tüv Prüfer kontrolliert werden. Andererseits besteht der Umbau aus Originalteilen, die so verbaut waren. Ich meine, der Tüv bei der HU wirds net bemerken, dem ists nur wichtig, dass das Auto richtig bremst. Ob die Bremswirkung jetzt durch eine Trommel entsteht oder durch eine Scheibe ist an sich schei** egal :D Aber ich weiß nicht. Normalerweise müsste der Tüv das Auto nach so einem Umbau ja überprüfen. Das die Bremsen bei mir funktionieren, weiß ich. Aber man stelle sich mal einen Idioten vor, der gerade nach der HU auf Scheibe umbaut und dies vollkommen falsch tut. Die Bremse wäre nicht eintragungspflichtig und eben dieser fährt dann 2 Jahre mit einer nicht funktionierenden Bremsanlage rum. Es gibt Leute denen ist sowas egal... Da macht es für mich schon Sinn, sowas eintragen zu lassen^^ Grüße |
Zitat:
Das Prinzip, ausserhalb dieser Ausnahmen ist ja dennoch das gleiche... Selbst vermeindliche KFZler sind nicht in der Lage ne Bremse ordenltich zu warten oder zu wechseln, macht es sie dadurch zu besseren Mechanikern, oder schlechteren, worauf ich lieber zum TÜV fahre? Habe ich kein Vertrauen in Ihr Tun, lasse ich es andere machen! Wir drehen uns damit aber nur im Kreis. |
Zitat:
Zitat:
Grüße |
ich würde es umbauen und nicht eintragen. mein abs hat z.b scheiben hinten. wen du dir danach unsicher bist gehst du auf nen bremsenprüfstand für nen 5er in die kaffeekasse. gruß |
Ich würde evt Probleme beim Umbau und fehlende Funktionalität aussen vor lassen... es geht ja schlichtweg um die Frage: Muss man es eintragen lassen oder nicht... und ich sage NEIN! Gründe stehen oben. Auch sollte bedacht werden: Mit jedem Gang zum TÜV läuft man auch Gefahr, das der Prüfer ne Wurst ist und aufeinmal sagt: Nö, das trage ich nicht ein. Warum denn nicht? Welche Grundlage gäbe es, diesen Umbau nicht einzutragen? Es sind originale geprüfte Teile, zumal der Achsträger eh immer der gleiche ist, also muss ich ja nur die reine Bremse tauschen! |
Beim Variant wird es interessant. Den gab es ja nur als VR6 Syncro mit Scheibenbremsen hinten. Aber auch nur in der Kombination 288 innenbelüftet / 239 massiv. Alle anderen Variant's hatten nie eine Scheibenbremse hinten! Dass die besser dauerverzögern als Trommeln, ist erstmal logisch nachvollziehbar. A) ist die Trommel nur 200mm (Syncro größer, aber egal) durchmesser, der Hebel der 226er Scheibe ist da ja doch etwas größer. Dafür spricht eine Trommel etwas schneller an, als ne Scheibe... Sicherheitsaspekt wird dennoch da sein, warum sonst wird mittlerweile meistens vorne und hinten ne Scheibe benutzt? Blablabla.. Ein Mensch vom GTÜ, den ich dazu befragt habe: Alles, was in den Baureihen verbaut wurde, kannste verbauen ohne es einzutragen. Gut, nen Motor müsste man auch da Umschreiben, aber das stand ja nicht zur Diskussion. Es ging um die kombination Ventofront, Mark20, Scheibenbremse hinten, Innenbelüftet vorn (gleicher Durchmesser), Gewindefahrwerk und Sonderräder. Nur geht das ja eh beim GTÜ nicht in dieser Kombi. Ausser Gewinde und Räder hätte er aber alles Eingetragen, wenn ich drauf bestanden hätte. Der Variant ist ja, wie alle Golf 3 / Vento Modelle ein 1H oder 1HX0. Nur die Cabrio's haben ja eine andere ABE-Kennung... Und so gesehen sind die Sachen ja eh zugelassen... Unter dem Aspekt, ich möchte mehr Bremsleistung für den Sicherheitsgedanken haben, wird es aber wohl kein Problem sein. Ich würde es Eintragen lassen, wenn der Prüfer nicht so sein "ok" gibt. Der Ton macht hier die Musik. Aber im zweifel sind das alles ja zugelassene Teile, die so in der kombination ja auch zu bekommen waren. |
also mal zum Thema eintragen ich hab meine scheibenbremsanlage hinten eintragen lassen und der Tüv Prüfer hat sie nicht getestet der hat den scheibendurchmesser gemessen und schrieb einfach aufs Protokoll scheibenbremsanlage vr6 mit 226mm Scheiben hat mich sehr gewundert dass ich nicht auf den bremsenprüfstand musste :D |
Umrüstung von Trommel auf Scheibe MUSS eingetragen werden weil es den Golf nur mit 5-Loch Scheibenbremse hinten gab, aber nicht mit 4-Loch, also eintragen lassen |
Zitat:
|
Zitat:
|
Den Variant gab es sehr wohl mit 4-loch Scheibenbremse hinten und zwar als GT! Habe selber einen. Das war beim Kurzen dreier auch so. Also ich würde so einen umbau nicht eintragen lassen sind ja alles Orginal Teile die es so ab Werk gab. |
Ich glaube es hier im Thread schon geschrieben zu haben: Ich habe 1.8er GT Spezial und einen 1.6er AFT GT Spezial, beide mit Scheibe hinten ab Werk! Die 5-Loch Anbindung ist Serie nur den Motoren ab 2.0 l vorbehalten gewesen ( Ausnahme der 1.9 TDI AFN 110 PS ). Also gibt es sehr wohl 4 Loch Scheiben.... o0.... |
Zitat:
Zitat:
Wie wärs stattdessen dann lieber mit ruhig sein und still mitlesen?! Kann ich nicht verstehen sowas... BTT: Eintragen halte ich persönlich für überzogen, da wird dich keiner bei einer Kontrolle drauf ansprechen. Wenn ich jetzt z.B. so einen Umbau machen würde und ich bin auch kein Fachmann für Bremsen, dann würde ich mir einen fachkundigen Kollegen dazu nehmen, oder die Funktion und den sachgemäßen Umbau bei einer Werkstatt kontrollieren lassen. Ich selber fahre bei meinem 1,4l vorne die 280er Bremse vom G60, der Umbau erfolgte mir einem KFZ-Mechatroniker und keine Probleme beim Tüv, Bremsenwerte nichts zu meckern. Jetzt könnten natürlich andere meckern und sagen, ich fahr hinten ja noch Trommeln, das geht ja nicht, aber bisher hab ich keine Probleme gehabt, nur eine viel bessere Bremswirkung ;) |
Zitat:
*einesbesserenbelehrt* ;-) |
Zitat:
|
aja ok dann fahr ich ein auto das es nie gab ............ |
Zitat:
|
Zitat:
Das ist eben das, worauf ich ja auch hinaus will - Variant gibbet nicht mit Scheibe Werksseitig... Muss man trotzdem eintragen? Auch der GT-Special hatte im Variant Trommeln. IMMER. Denn den GTI gabs nie im Variant. |
Wenn´s die Bremse nie ab Werk gab, sie also logischerweise auch nicht Teil der ABE/EG-Genehmigung ist muss sie eingetragen werden. Ist ja dann das gleiche wie andere Nichtserienteile (Felgen oder meinetwegen Porsche Bremse...) G60 Scheiben vorne mit Sätteln/Sattelhalter von VR6 oder so sind sogesehen auch nicht zugelassen. Solang es normale Scheiben sind (also nix gelochtes oder so, wo die ABE nicht zum Motor paßt) wird das aber nie jemand bemängeln oder bemerken das 14" Räder da garnicht mehr draufpassen ;-) Beim Unfall ist man trotzdem arg in der Grauzone. Für den Prüfer der jede Gutachtenauflage strengstens beachtet (Bördeln, ziehen etc. was in letzter Zeit sehr pauschal reingeschrieben wird) wir auch der Serienswap von 239 auf 256 Abnahmepflichtig sein, da nicht ab Werk. Für den Ingenieur der auch Einzelabnahmen macht vielleicht eher nicht, ich wollte mal die G40 Bremse am Saugerpolo mit eintragen, hat er nicht gemacht und die Vollabnahme trotz wissentlich nie ab Werk eingebauter belüfteter Scheiben gemacht, der sagte sind ja Serienteile und besser allemal, fertig. Scheint leider keine Klarheit zu herschen, mit Eintragung ist man jedenfalls immer sicherer. |
habe jetzt nicht alles gelesen. aber mal paar dinge. an hand der fin, kann feststellen welche bremse das auto ab werk hat. mit der fin bekommt man die ausstattungs codes und damit sieht man welche bremse verbaut war. da man eine technische änderung am auto vornimmt, ist diese von einem prüfer zu prüfen und somit muss sie eingetragen werden. ob das nun sinn macht oder nicht....... für die eigene sicherheit würde ich es machen. es gibt ja nicht ohne grund von vw eine liste bei welcher bremse welchen hbz etc. zu verbauen ist. scheiben beim vari hinten sind eh pflicht zum eintragen wie beim cabrio. die kisten gab es nie mit scheiben hinten. beim vento bin ich mir nicht sicher. aussstattungscode 1KK und 1KD scheiben hinten 1LK und 1LM 239x12 1LG 239x20 1LL und 1LV 256x13 1LY und 1ZK und 1LF 256x20 1LD 280x22 1LN 288x25 |
Hallo, also muss ich wenn ich bei meinem AKS Variant umrüsten würde auf jeden Fall zum TÜV? Gruß |
Also mein Tüver hat bei meinem Cab VR6 Umbau nur die Bremse vorn Eingetragen mit dem Vermerk" Geänderte Bremsanlage Scheibendurchmesser 288mm" Von Hinten hat er garnix eingetragen . Und das beim Cabrio was original Trommel hinten hatte. Bei meinem vorherigen VR Golf hat ein anderer Tüver bei der Motorabnahme auch nur die Bremse VA eingetragen. Wenn man davon ausgeht was alles für manch einen Umbau geändert wird was so auch nicht original bei dem Auto ist aber ori VW dann müsste ja jedes Motorlager jede ori VW Auspuffanlage ja sogar eine original Achse mit original Stoßdämpfern eingetragen werden. Selbst Dokas an einem Auto mit original Einkammer Scheinwerfer müssten nach der Logik eingetragen werden trotz Prüfzeichen. Da würde bei nem Umbau der Fzg-Schein ja platzen vor Eintragungen. :-lol An original Teilen würde ich nur eintragen lassen was es in der Auto\Motor Kombination nicht ori gab z.B VR Bremse auf 1.4er. Gegenbeispiel: Werkseitig 280er VR Bremse auf 288er VR Bremse umgebaut würd ich nicht eintragen lassen. Gab es ja beides original bei der Motorisierung. Die Auslieferungscode-Tabelle im Kofferraum hat sich bei mir noch nie ein Polizist oder Tüver angeschaut. Die Interessiert nur ob der Motor der im Schein steht auch der aus dem Auto ist und keine groben Tuningmaßnahmen am FZG uneingetragen sind. Ob der nun ne Trommel oder ne Scheibe hat ist da wurst solange das Auto vernünftig bremst. |
tuev und die blauen. Egal. Beim unfall ggf. Nicht. Motorlager ist kein lebenswichtiges teil wie achsen, federung und bremse. Gibt die paar euros Aus zum eintragen, so hat ein pruefer drueber geschaut. Alles legal, fertig. |
Legal wäre es auch so, da alle Teile geprüfte originalteile sind und gemäß KBA / EG schon lange in dem Fahrteug zugelassen sind. Legal sind schliesslich auch Zubehör-Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen, oder trägt jemand sowas ein? Schlechte Sicht aufgrund von schlechten Scheinwerfern kann auch ein imenser Eingriff in den Straßenverkehr sein... |
Zitat:
|
Beim Vari ist es dann auch was anderes, aber bei der Limo ist eine Eintragung überflüssig und eben pure Geldschneiderei. Bei mir ist es mit der Eintragung der G60 Anlage was anderes, da ich auch mehr Leistung habe. |
Zitat:
Wenn dir deine Versicherung ans Bein pissen will kann sie das auch so wenn du einen Umbau fährst. |
nö motor eingetragen und fahrzeugschein kopie von der eintragung zur versicherung und selbst im versicherungsschein sind die kw angepasst auf 110^^ |
Also muss ich es beim Variant eintragen lassen,falls es der TÜV macht heißt es.Die zu ändernden Teile sind aber gleich beim Kombi? Gruß |
ja gibt nur ein kleines problem beim umbau. der halter hinten für die bremsleitung zum bremsschlauch passt von der limo nicht. weil die dämpferaufnahme anders ist. habe bei mir den halter genommen und auf der achse angeschweißt. das war dem prüfer recht. er wollte nur den halter sehen, das nichts lose ist. für die handbremsseile von der scheibenbremse am kombi brauchst du extra halter die das seil an der achse unten halten. hatte lange danach gesucht und durch zufall was passendes bei vw gefunden^^ |
das klingt wieder nach ArbeitxD,wenn meine Beläge hinten fertig sind wollte ich eigentlich auch den Schritt wagen und umbauen(lassen).Die Teile bekommt man ja alle bei Vw denk ich mir. Gruß |
jop, wird net billig. |
Sag mal ne Zahl,so ungefähr. |
puhhhhhhhhhhhhhh. unter 500€ geht nichts. neue scheiben + beläge + radlager + kleinteile + bremsschläuche + bremsleitung + handbremsseile + handbremse + flüssigkeit + entlüften + ggf. regler nachstellen |
:h-e-l-p:ups,doch so teuer.Die Abnahme kommt ja auch noch dazu. |
naja umsonst gibt es da nichts. brauchst ja noch achszapfen, bremssattel, bremssattelhalter etc. |
Stimmt schon,naja noch sind sie Beläge ok.Die Entscheidung wird dann fallen wenns soweit istxD. |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:14 Uhr. |
Powered by vBulletin®