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ViP 01.08.2012 12:36

Aufschrift
 
Hallo Community,

Ich hätte eine kleine Frage.
Ich möchte mir Sticker auf die Fronttüre picken. Diese Sticker umfassen eine BBS Aufschrift und so ein Kram.
Nun meine Frage, darf ich das Logo von BBS verwenden oder muss ich die Firma davor fragen??? Wegen der eintragung gibt es kein Problem.

MfG

pwrd111 01.08.2012 12:38

Eintragung? Lol

marc_92 01.08.2012 12:43

du hast den sticker schon? oder verstehe ich das falsch?

VR-Mel 01.08.2012 12:48

Zitat:

Zitat von ViP (Beitrag 1467078)
Hallo Community,

Ich hätte eine kleine Frage.
Ich möchte mir Sticker auf die Fronttüre picken. Diese Sticker umfassen eine BBS Aufschrift und so ein Kram.

Wo ist die Fronttüre?
Zitat:

Nun meine Frage, darf ich das Logo von BBS verwenden oder muss ich die Firma davor fragen???
In wie fern verwenden? Im Regelfall ja, du machst ja Werbung, wie sollte die Firma das verbieten?
Zitat:

Wegen der eintragung gibt es kein Problem.
MfG
Das verstehe ich nun garnicht mehr... welche Eintragung denn nun?

fitzner36 01.08.2012 12:58

rechtlich unterliegt das BBS Logo dem copyright

http://www.www-kurs.de/urheber.htm

VR-Mel 01.08.2012 13:28

Zitat:

Zitat von fitzner36 (Beitrag 1467095)
rechtlich unterliegt das BBS Logo dem copyright

Urheberrecht / Copyright

Somit wäre doch nicht er derjenige der sich Strafbar macht, sondern der Verkäufer des Stickers. Außerdem gibt BBS beim kauf von Artikeln oder auf Emailanfrage sogar selber Sticker raus.
Kenne keinen Fall bei dem ein Hersteller wegen so einem Sticker geklagt hat... Zumals es in der Tuning-Szene gang ung gebe ist.

Immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit

Amazing 01.08.2012 13:46

Diverse nicht zertifierte Hersteller wurden verklagt, weil sie die "Monster" Sticker nachgemacht und verkauft haben. Seitdem der Energy-Drink Hersteller dick im Sponsoring von Motorsport ist, sind die da sehr sehr penibel, zumal ein Satz "Monster" Aufkleber für diverse Motorräder beim Hersteller des Motorrades richtig Asche kosten ( Kawasaki zB will hier in HST über 400€ für den Satz Sticker haben!!! ).

coolfire 01.08.2012 13:57

Benutzt du dann das BBS-Logo in irgend einer Weise kommerziell oder gewinnbringend? Nein? Dann kann dir das Copyright völlig wurscht sein. Vor allem da du ja den Aufkleber nicht selbst hergestellt hast.

Aber was ich nicht verstehe: Du willst wirklich einen Aufkleber eintragen lassen?!?

ViP 01.08.2012 16:34

1. Zum Thema Sticker eintragen:
Ich muss dies in meinem Zulassungsschein nicht eintragen lassen, sondern
ich muss dem Magistrat bescheid sagen und dies wird dann bei ihnen in der
Datenbank vermerkt.

2. Zum Thema ob ich den Sticker habe:
Nein ich habe keinen Sticker ich wollte mir welche drucken lassen

3. Zum Thema was für Fronttüre:
Fahrertüre und Beifahrertüre ^^

coolfire 01.08.2012 16:43

Zitat:

Zitat von ViP (Beitrag 1467175)
1. Zum Thema Sticker eintragen:
Ich muss dies in meinem Zulassungsschein nicht eintragen lassen, sondern
ich muss dem Magistrat bescheid sagen und dies wird dann bei ihnen in der
Datenbank vermerkt.

Ich kenn' mich in eurem Rechtssystem nicht genau aus aber das klingt wirklich maßlos übertrieben.

Zitat:

Zitat von ViP (Beitrag 1467175)
2. Zum Thema ob ich den Sticker habe:
Nein ich habe keinen Sticker ich wollte mir welche drucken lassen

Mach' einfach. Ich kann mir beim Besten Willen nicht vorstellen dass da irgendwas dagegen spricht. Klar, eigentlich müsste man Sticker von BBS beziehen aber wie heißt es so schön? Wo kein Kläger, da kein Richter.

VR-Mel 01.08.2012 16:52

Ihr müsst Aufkleber vermerken lassen ?? Wozu??? Wie machen das Leute mit Stickerbomben? Jeden Sticker eintragen? fg
Ich glaube ganz ehrlich das du da was falsch verstanden hast... Bist du aus Österreich oder der Schweiz?

vwcult33 01.08.2012 17:09

Eigendlich kannst du draufkleben was du willst (würd ich aber nicht)
Ob jetzt BBS auf nen Kleber steht oder auf der Felge ist doch egal.

Martin87 01.08.2012 17:32

Zitat:

Zitat von VR-Mel (Beitrag 1467184)
Ihr müsst Aufkleber vermerken lassen ?? Wozu??? Wie machen das Leute mit Stickerbomben? Jeden Sticker eintragen?

Stell mir grad den Fahrzeugschein vor... :rofl::bier:

VR-Mel 01.08.2012 17:36

12 Zeiten Fahrzeugschein, allein für die Motorhaube xD. Stell dir mal den Polizisten vor der gucken muss ob alle eingetragen sind::hammer::::hammer::

Martin87 01.08.2012 17:39

Zitat:

Zitat von VR-Mel (Beitrag 1467201)
12 Zeiten Fahrzeugschein, allein für die Motorhaube xD. Stell dir mal den Polizisten vor der gucken muss ob alle eingetragen sind::hammer::::hammer::

Ja eben...klappst die Papiere auf und fällt so ne 1,2m lange Faltschlange raus wie andere Kreditkarten haben... :) lol

aam 90 01.08.2012 20:07

Da geht es nicht um die Eintragung sondern um Merkmale am Auto zum Identifizieren, z.B. bei Straftaten. So ein Sticker ist ein merkmal wenn man sich nur Typ und Farbe merken konnte, weil evtl. das Nummernschild nicht vorhanden oder man konnte es nicht lesen. Wenn dann dieser Sticker vermekt ist in der Fahrzeugkartei und nicht in der Zulassung, sucht man nicht die Nadel im Heuhaufen sondern hat ihn gleich.

Bezüglich Copyrigth macht sich der Plotter strafbar, dieser muss sich auch wenn nur für Privat an das halten. Wenn was geschütz ist wirds richtig teuer, das Schützenlassen ist auch nicht gerade billig.

VR-Mel 01.08.2012 20:09

Ja, dann muss man ja auch vermerken lassen wenn man sich eine Fahne ans Auto heftet.... Zumal so ein Aufkleber ja keine dauerhaft Veränderung ist...es läßt sich ja ablösen

hary 01.08.2012 20:13

und wieviele lassen sich so einen sticker vermerken? evtl einer von 1000!
du bist der erste wo ich das lese und höre

Martin87 01.08.2012 20:14

also ist das bei euch echt eine Pflicht so etwas eintragen/vermerken zu lassen?

wolfi71 01.08.2012 20:44

Die müssen ja sogar eine Umlackierung eintragen lassen. Das macht u.U. Sinn. Aber einen Bäbber, der bei der zweiten Wäsche wieder abfällt, das ist wirklich Bürokratie hoch zehn.

Mustang80 01.08.2012 20:49

Frag doch mal bei BBS an, was sie dir zahlen würden. Ist ja immerhin Werbung:P

wolfi71 01.08.2012 21:58

Zitat:

Zitat von Mustang80 (Beitrag 1467347)
Frag doch mal bei BBS an, was sie dir zahlen würden. Ist ja immerhin Werbung:P

Sind die nicht gerade mal wieder pleite, äh insolvent?

ViP 02.08.2012 11:06

Ich habe dort angerufen und es wurde mir folgendes gesagt:

Wenn eine äußerliche veränderung stattfindet, muss ich dies melden.
Was eingetragen wird und was nicht hängt von denen dort ab.

Bei Aufklebern ist es eben so das ich dies dem Magistrat melden muss.
Es wird nicht in meinem Zulassungsschein eingetragen sondern dort
bei ihnen in der Datenbank vermerkt. Bau ich mal scheiße, so können
sie mich leichter identifizieren. Die Sticker dürfen nicht reflektieren.

Genauso im Innenraum darf ich soviele Lichter einbauen wieviele ich will
solange es niemanden drausen stört bzw mich beim fahren behindert.

Bei Felgen, Karosserie, Lenkrad, Lichter usw muss ich dies in meinem
Zulassungsschein eintragen lassen.


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