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Profigolf3r 12.04.2011 23:26

Aaaaah wie geil... Wo war die kontrolle denn gewesen?
Aber schon irgendwie cool daß du ihm zu jedem "mangel" kontra geben konntest und er nich weiter wusste.

Komisch dass er nix zur kennzeichenhöhe gesagt hat!

CleanedGolf16v 13.04.2011 09:11

Zitat:

Zitat von HauPtmaNN (Beitrag 1165977)
der konnte aber auch nicht zugeben, das er im unrecht ist....

Ich denke mal auch das es so war, er sah nen bissl verunsichert aus :)
Und hat sofort abgelenkt als ich immer wieder nachgefragt habe.


Zitat:

Zitat von vrkasi78 (Beitrag 1165984)
toll. da wär ich gern dabei gewesen. das nächste mal machst de soweit bis du hm nen mängelschein verpassen darfst

Hatte ja dann gleich mit dir telefoniert also warst ja fast live dabei :D
Nächstes mal kann ich ihm ja ne Schulung anbieten... xD


Zitat:

Zitat von PBmichi (Beitrag 1165986)
sowas ist echt mies aber wenn der so ankommt wollte der nur einen eins reinwürgen

Glaub ich auch, reine Willkür

Zitat:

Zitat von PBmichi (Beitrag 1165986)
haste dir name oder ausweis zeigen lassen? hätte noch beschwerde eingereicht.

Nee leider nicht

Zitat:

Zitat von Profigolf3r (Beitrag 1165990)
Wo war die kontrolle denn gewesen?

Erst sind sie von Schenkendorf an hinterher gefahren und in Mittenwalde ham sie mich gestoppt.

Zitat:

Zitat von Profigolf3r (Beitrag 1165990)
Aber schon irgendwie cool daß du ihm zu jedem "mangel" kontra geben konntest und er nich weiter wusste.

Ja, bei sowas halt ich voll dagegen und wenn der dann nich mal Ahnung hat....
Hat mich zwar nen bisschen aufgeregt aber war irgendwie lustig :D


Zitat:

Zitat von Profigolf3r (Beitrag 1165990)
Komisch dass er nix zur kennzeichenhöhe gesagt hat!

Hinten hat er nix gemessen und für vorn der § is ja eh nicht mehr gültig,
weil vor 2 Jahren aus der STVZO gelöscht.

sebmann 13.04.2011 10:49

Wie für vorne ist nicht mehr gültig? Wie hoch darf das Kennzeichen denn sein?
Achja! Sehr schick dein Caddy. Der ist echt wahnsinnig geil geworden und ich bin wirklich sehr neidisch!!!

GolfGtiRacer 13.04.2011 12:03

Zitat:

Zitat von CleanedGolf16v (Beitrag 1166087)
und für vorn der § is ja eh nicht mehr gültig,
weil vor 2 Jahren aus der STVZO gelöscht.

Echt jetzt?
das wäre ja geil!

CleanedGolf16v 13.04.2011 12:21

Zitat:

Zitat von sebmann (Beitrag 1166125)
Wie für vorne ist nicht mehr gültig? Wie hoch darf das Kennzeichen denn sein?
Achja! Sehr schick dein Caddy. Der ist echt wahnsinnig geil geworden und ich bin wirklich sehr neidisch!!!

Zitat:

Zitat von GolfGtiRacer (Beitrag 1166160)
Echt jetzt?
das wäre ja geil!


Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO(weggefallen)

Hier mal der Einblick in die damalige Regelung des Absatzes 2:

Zitat:

Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.


Im Übrigen ist nicht nur der Absatz 2 weggefallen sondern wohl der komplette §60 siehe Link oben.
Hier mal der link zum Einblick in §60: § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

Croko 13.04.2011 12:22

Zitat:

Zitat von CleanedGolf16v (Beitrag 1166174)
Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO(weggefallen)

Das ist gut zu Wissen.:danke:

OEM+ 13.04.2011 12:25

wenn er das nächste mal nen Zollstock holt und messen will, gleich das Eichprotokoll zeigen lassen.
Ansonsten kann er das Ding gleich wieder wegpacken. ;-)

RamRumbelbee 13.04.2011 12:52

die dummen hunde mal wieder:stupid:

mich haben die samstag in rehhagen angehalten als ich von daniel und isa kam,na ja 25 euro weiniger::hammer::

HauPtmaNN 13.04.2011 16:52

was bedeutet das jetzt? is egal wie tief das kennzeichen ist?

forchi 14.04.2011 11:15

Zitat:

Zitat von HauPtmaNN (Beitrag 1166369)
was bedeutet das jetzt? is egal wie tief das kennzeichen ist?

ja, vorne ist egal, da gibts nur noch ne höchstgrenze..... hinten bin ich mir nicht sicher, aber glaube da müssens noch 30cm sein, schlagt mich, wenn ich was falsches sage

Golf-Mike 14.04.2011 11:54

Zitat:

Zitat von forchi (Beitrag 1167165)
ja, vorne ist egal, da gibts nur noch ne höchstgrenze..... hinten bin ich mir nicht sicher, aber glaube da müssens noch 30cm sein, schlagt mich, wenn ich was falsches sage

Falsch! Aber schlagen tue ich Dich deswegen nicht. :P Auch wenn Du noch so bettelst. :D
Siehe §10 Fahrzeugzulassungsordnung Absatz 7:
Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Nachzulesen hier: FZV §10: Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
Für hinten gilt folgende Richtlinie:
„Die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahr-zeugen (RL 92/61/EG) dem Anhang der RL 93/94/EWG idF. 1999/26/EG, ABl. Nr. L 118 vom 6.5.1999, Seite 32, entsprechen.“

(Auszug aus der Richtlinie 93/94/EWG idF. 1999/26/EG, Anhang:
- Das Kennzeichen muss so angebracht sein, dass die maximale Fahrzeugbreite weder rechts noch links überragt wird.
- Das Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene stehen.
- Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen darf maximal 30° zur Senkrechten geneigt sein wenn die Zu-lassungsnummer nach oben zeigt, bzw. maximal 15°, wenn die Zulassungsnummer nach unten zeigt.
- Der Abstand zwischen der Oberkante des Kennzeichens und Fahrbahn darf maximal 1,50m betragen. Der Abstand zwischen der Unterkante des Kennzeichens und der Fahrbahn muss mindestens 0,2m betragen. Beträgt der Radradius weniger als 0,20m, so darf die Unterkante des Kennzeichens nicht unterhalb des Radmittelpunktes liegen.
- Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden:
Seitlich : jeweils 30° rechts und links
Nach oben : 30°
Nach unten : 5°
Nachzulesen z.B. hier: Richtlinie zur Anbringung von Kennzeichen - Ratgeber RECHT Auto & Verkehr, News für Autofahrer - Der Audi A3 3.2 quattro, das größte Audi A3 Forum des 250PS starken Audi A3 VR6 3.2 + S3/RS3

golfmegges 14.04.2011 15:22

was hat euer tüv onkel jetz gesagt?! war ja ma voll panne der grüne :D

forchi 14.04.2011 15:58

der Fred-ersteller sagt der paragraph für die 200mm vorne ist entfallen..... watt denn nu?!

golfmegges 14.04.2011 16:08

na der wollt doch noch zum tüv onkel?

Steven9291 14.04.2011 16:30

Ich kann mir nicht vorstellen das das egal ist... wenn doch würden sich hier wahrscheinlich einige das Kennzeichen so tief hängen das die damit aufsetzen :D

Amazing 14.04.2011 16:33

Aufsetzen? Kann man doch anwinkeln, wie die Motorradfahrer :D!

SCHÜPPPPPPE :D

Steven9291 14.04.2011 16:36

haste auch wieder recht :D:D

bin mal gespannt was der TÜV dazu sagt, aber wiegesagt, ich glaub nicht das es mittlerweile egal ist wie hoch es vorne hängt...

golfmegges 14.04.2011 16:39

Cup diffusor via Kennzeichen :D :D :D

Golf-Mike 14.04.2011 16:48

Zitat:

Zitat von forchi (Beitrag 1167435)
der Fred-ersteller sagt der paragraph für die 200mm vorne ist entfallen..... watt denn nu?!

Richtig! Der §60 in der STVZO ist entfallen. Dafür gilt jetzt der §10 der Fahrzeugzulassungsordnung (für vorne) sowie die zitierte EU-Richtlinie für hinten.

CleanedGolf16v 14.04.2011 18:09

Zitat:

Zitat von Steven9291 (Beitrag 1167466)
wenn doch würden sich hier wahrscheinlich einige das Kennzeichen so tief hängen das die damit aufsetzen

Selbst wenn würden ja immernoch die Richtlinien der Bodenfreiheit zu flexiblen
und nicht flexiblen Bauteilen gelten


Zitat:

Zitat von golfmegges (Beitrag 1167396)
was hat euer tüv onkel jetz gesagt?!

Hab ihn leider verpasst, hoffentlich treffe ich ihn morgen an.
Hab mir aufjedenfall erstmal einen Auszug ausgedruckt der Fahrzeuge vor Bj. 1988
von der benötigten 50cm Scheinwerferhöhe ausschließt.
Sowas dabei zu haben kann nicht schade, ob es im Fall der Fälle hilft sei erstmal dahingestellt.


Zitat:

Zitat von Golf-Mike (Beitrag 1167485)
Richtig! Der §60 in der STVZO ist entfallen. Dafür gilt jetzt der §10 der Fahrzeugzulassungsordnung (für vorne) sowie die zitierte EU-Richtlinie für hinten.

Ja, da hast du Recht, es wurde also alles einfach nur verlagert ohne Hinweis oder Vermerk.
Habe mir das gerade mal durch gelesen und dabei fiel mir auf das es aber keine Höchstgrenze
gibt und auch nicht explizit drin steht das sich Kennzeichen am Ende des Fzg´s befinden müssen?


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