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Aaaaah wie geil... Wo war die kontrolle denn gewesen? Aber schon irgendwie cool daß du ihm zu jedem "mangel" kontra geben konntest und er nich weiter wusste. Komisch dass er nix zur kennzeichenhöhe gesagt hat! |
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Und hat sofort abgelenkt als ich immer wieder nachgefragt habe. Zitat:
Nächstes mal kann ich ihm ja ne Schulung anbieten... xD Zitat:
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Hat mich zwar nen bisschen aufgeregt aber war irgendwie lustig :D Zitat:
weil vor 2 Jahren aus der STVZO gelöscht. |
Wie für vorne ist nicht mehr gültig? Wie hoch darf das Kennzeichen denn sein? Achja! Sehr schick dein Caddy. Der ist echt wahnsinnig geil geworden und ich bin wirklich sehr neidisch!!! |
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das wäre ja geil! |
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Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO(weggefallen) Hier mal der Einblick in die damalige Regelung des Absatzes 2: Zitat:
Im Übrigen ist nicht nur der Absatz 2 weggefallen sondern wohl der komplette §60 siehe Link oben. Hier mal der link zum Einblick in §60: § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen |
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wenn er das nächste mal nen Zollstock holt und messen will, gleich das Eichprotokoll zeigen lassen. Ansonsten kann er das Ding gleich wieder wegpacken. ;-) |
die dummen hunde mal wieder:stupid: mich haben die samstag in rehhagen angehalten als ich von daniel und isa kam,na ja 25 euro weiniger::hammer:: |
was bedeutet das jetzt? is egal wie tief das kennzeichen ist? |
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Siehe §10 Fahrzeugzulassungsordnung Absatz 7: Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein. Nachzulesen hier: FZV §10: Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen Für hinten gilt folgende Richtlinie: „Die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahr-zeugen (RL 92/61/EG) dem Anhang der RL 93/94/EWG idF. 1999/26/EG, ABl. Nr. L 118 vom 6.5.1999, Seite 32, entsprechen.“ (Auszug aus der Richtlinie 93/94/EWG idF. 1999/26/EG, Anhang: - Das Kennzeichen muss so angebracht sein, dass die maximale Fahrzeugbreite weder rechts noch links überragt wird. - Das Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene stehen. - Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen darf maximal 30° zur Senkrechten geneigt sein wenn die Zu-lassungsnummer nach oben zeigt, bzw. maximal 15°, wenn die Zulassungsnummer nach unten zeigt. - Der Abstand zwischen der Oberkante des Kennzeichens und Fahrbahn darf maximal 1,50m betragen. Der Abstand zwischen der Unterkante des Kennzeichens und der Fahrbahn muss mindestens 0,2m betragen. Beträgt der Radradius weniger als 0,20m, so darf die Unterkante des Kennzeichens nicht unterhalb des Radmittelpunktes liegen. - Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden: Seitlich : jeweils 30° rechts und links Nach oben : 30° Nach unten : 5° Nachzulesen z.B. hier: Richtlinie zur Anbringung von Kennzeichen - Ratgeber RECHT Auto & Verkehr, News für Autofahrer - Der Audi A3 3.2 quattro, das größte Audi A3 Forum des 250PS starken Audi A3 VR6 3.2 + S3/RS3 |
was hat euer tüv onkel jetz gesagt?! war ja ma voll panne der grüne :D |
der Fred-ersteller sagt der paragraph für die 200mm vorne ist entfallen..... watt denn nu?! |
na der wollt doch noch zum tüv onkel? |
Ich kann mir nicht vorstellen das das egal ist... wenn doch würden sich hier wahrscheinlich einige das Kennzeichen so tief hängen das die damit aufsetzen :D |
Aufsetzen? Kann man doch anwinkeln, wie die Motorradfahrer :D! SCHÜPPPPPPE :D |
haste auch wieder recht :D:D bin mal gespannt was der TÜV dazu sagt, aber wiegesagt, ich glaub nicht das es mittlerweile egal ist wie hoch es vorne hängt... |
Cup diffusor via Kennzeichen :D :D :D |
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und nicht flexiblen Bauteilen gelten Zitat:
Hab mir aufjedenfall erstmal einen Auszug ausgedruckt der Fahrzeuge vor Bj. 1988 von der benötigten 50cm Scheinwerferhöhe ausschließt. Sowas dabei zu haben kann nicht schade, ob es im Fall der Fälle hilft sei erstmal dahingestellt. Zitat:
Habe mir das gerade mal durch gelesen und dabei fiel mir auf das es aber keine Höchstgrenze gibt und auch nicht explizit drin steht das sich Kennzeichen am Ende des Fzg´s befinden müssen? |
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