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Das ist eben das, worauf ich ja auch hinaus will - Variant gibbet nicht mit Scheibe Werksseitig... Muss man trotzdem eintragen? Auch der GT-Special hatte im Variant Trommeln. IMMER. Denn den GTI gabs nie im Variant. |
Wenn´s die Bremse nie ab Werk gab, sie also logischerweise auch nicht Teil der ABE/EG-Genehmigung ist muss sie eingetragen werden. Ist ja dann das gleiche wie andere Nichtserienteile (Felgen oder meinetwegen Porsche Bremse...) G60 Scheiben vorne mit Sätteln/Sattelhalter von VR6 oder so sind sogesehen auch nicht zugelassen. Solang es normale Scheiben sind (also nix gelochtes oder so, wo die ABE nicht zum Motor paßt) wird das aber nie jemand bemängeln oder bemerken das 14" Räder da garnicht mehr draufpassen ;-) Beim Unfall ist man trotzdem arg in der Grauzone. Für den Prüfer der jede Gutachtenauflage strengstens beachtet (Bördeln, ziehen etc. was in letzter Zeit sehr pauschal reingeschrieben wird) wir auch der Serienswap von 239 auf 256 Abnahmepflichtig sein, da nicht ab Werk. Für den Ingenieur der auch Einzelabnahmen macht vielleicht eher nicht, ich wollte mal die G40 Bremse am Saugerpolo mit eintragen, hat er nicht gemacht und die Vollabnahme trotz wissentlich nie ab Werk eingebauter belüfteter Scheiben gemacht, der sagte sind ja Serienteile und besser allemal, fertig. Scheint leider keine Klarheit zu herschen, mit Eintragung ist man jedenfalls immer sicherer. |
habe jetzt nicht alles gelesen. aber mal paar dinge. an hand der fin, kann feststellen welche bremse das auto ab werk hat. mit der fin bekommt man die ausstattungs codes und damit sieht man welche bremse verbaut war. da man eine technische änderung am auto vornimmt, ist diese von einem prüfer zu prüfen und somit muss sie eingetragen werden. ob das nun sinn macht oder nicht....... für die eigene sicherheit würde ich es machen. es gibt ja nicht ohne grund von vw eine liste bei welcher bremse welchen hbz etc. zu verbauen ist. scheiben beim vari hinten sind eh pflicht zum eintragen wie beim cabrio. die kisten gab es nie mit scheiben hinten. beim vento bin ich mir nicht sicher. aussstattungscode 1KK und 1KD scheiben hinten 1LK und 1LM 239x12 1LG 239x20 1LL und 1LV 256x13 1LY und 1ZK und 1LF 256x20 1LD 280x22 1LN 288x25 |
Hallo, also muss ich wenn ich bei meinem AKS Variant umrüsten würde auf jeden Fall zum TÜV? Gruß |
Also mein Tüver hat bei meinem Cab VR6 Umbau nur die Bremse vorn Eingetragen mit dem Vermerk" Geänderte Bremsanlage Scheibendurchmesser 288mm" Von Hinten hat er garnix eingetragen . Und das beim Cabrio was original Trommel hinten hatte. Bei meinem vorherigen VR Golf hat ein anderer Tüver bei der Motorabnahme auch nur die Bremse VA eingetragen. Wenn man davon ausgeht was alles für manch einen Umbau geändert wird was so auch nicht original bei dem Auto ist aber ori VW dann müsste ja jedes Motorlager jede ori VW Auspuffanlage ja sogar eine original Achse mit original Stoßdämpfern eingetragen werden. Selbst Dokas an einem Auto mit original Einkammer Scheinwerfer müssten nach der Logik eingetragen werden trotz Prüfzeichen. Da würde bei nem Umbau der Fzg-Schein ja platzen vor Eintragungen. :-lol An original Teilen würde ich nur eintragen lassen was es in der Auto\Motor Kombination nicht ori gab z.B VR Bremse auf 1.4er. Gegenbeispiel: Werkseitig 280er VR Bremse auf 288er VR Bremse umgebaut würd ich nicht eintragen lassen. Gab es ja beides original bei der Motorisierung. Die Auslieferungscode-Tabelle im Kofferraum hat sich bei mir noch nie ein Polizist oder Tüver angeschaut. Die Interessiert nur ob der Motor der im Schein steht auch der aus dem Auto ist und keine groben Tuningmaßnahmen am FZG uneingetragen sind. Ob der nun ne Trommel oder ne Scheibe hat ist da wurst solange das Auto vernünftig bremst. |
tuev und die blauen. Egal. Beim unfall ggf. Nicht. Motorlager ist kein lebenswichtiges teil wie achsen, federung und bremse. Gibt die paar euros Aus zum eintragen, so hat ein pruefer drueber geschaut. Alles legal, fertig. |
Legal wäre es auch so, da alle Teile geprüfte originalteile sind und gemäß KBA / EG schon lange in dem Fahrteug zugelassen sind. Legal sind schliesslich auch Zubehör-Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen, oder trägt jemand sowas ein? Schlechte Sicht aufgrund von schlechten Scheinwerfern kann auch ein imenser Eingriff in den Straßenverkehr sein... |
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Beim Vari ist es dann auch was anderes, aber bei der Limo ist eine Eintragung überflüssig und eben pure Geldschneiderei. Bei mir ist es mit der Eintragung der G60 Anlage was anderes, da ich auch mehr Leistung habe. |
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Wenn dir deine Versicherung ans Bein pissen will kann sie das auch so wenn du einen Umbau fährst. |
nö motor eingetragen und fahrzeugschein kopie von der eintragung zur versicherung und selbst im versicherungsschein sind die kw angepasst auf 110^^ |
Also muss ich es beim Variant eintragen lassen,falls es der TÜV macht heißt es.Die zu ändernden Teile sind aber gleich beim Kombi? Gruß |
ja gibt nur ein kleines problem beim umbau. der halter hinten für die bremsleitung zum bremsschlauch passt von der limo nicht. weil die dämpferaufnahme anders ist. habe bei mir den halter genommen und auf der achse angeschweißt. das war dem prüfer recht. er wollte nur den halter sehen, das nichts lose ist. für die handbremsseile von der scheibenbremse am kombi brauchst du extra halter die das seil an der achse unten halten. hatte lange danach gesucht und durch zufall was passendes bei vw gefunden^^ |
das klingt wieder nach ArbeitxD,wenn meine Beläge hinten fertig sind wollte ich eigentlich auch den Schritt wagen und umbauen(lassen).Die Teile bekommt man ja alle bei Vw denk ich mir. Gruß |
jop, wird net billig. |
Sag mal ne Zahl,so ungefähr. |
puhhhhhhhhhhhhhh. unter 500€ geht nichts. neue scheiben + beläge + radlager + kleinteile + bremsschläuche + bremsleitung + handbremsseile + handbremse + flüssigkeit + entlüften + ggf. regler nachstellen |
:h-e-l-p:ups,doch so teuer.Die Abnahme kommt ja auch noch dazu. |
naja umsonst gibt es da nichts. brauchst ja noch achszapfen, bremssattel, bremssattelhalter etc. |
Stimmt schon,naja noch sind sie Beläge ok.Die Entscheidung wird dann fallen wenns soweit istxD. |
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