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Die IHK ist der falsche Ansprechpartner - die Handwerkskammer oder die Innung haben mehr zu sagen. Wenn die Delle im Schweller vor dem Werkstatt-Besuch nicht da war und im nachhinein schon, dann ist das deren Sache. Da brauch der auch keine Versicherung oder so haben, das ist Blödsinn. Er trägt den Schaden - Ende. Wenn er sich sträubt kommt halt der Anwalt und dann bezahlt er nur noch mehr. |
Danke für die vielen Antworten. Ich denke, ich werde direkt den Anwalt einschalten(wenn ich einen gefunden hab), weil ich der Werkstatt schon genug Chancen gegeben hab. |
Ok dasThema gabes schon: Ich habe jetzt das gleich und hab noch die Betriebsanleitung zum Heben am Lenkrad gehabt, trotzdem falsch gehoben. Achso vorn wird das Auto nie an den Schwellern gehoben da da keine Vertsärkung ist für Hebebühnen nur für den Orginalwagenheber auf der Innenseite. |
Schön, dass das auch hier nach fast 5 Jahren nochmal gesagt werden musste. |
Ich glaub sagen bringt nix mehr |
Zitat:
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