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nfs_power 05.04.2011 14:52

Würde die Schlüssel auch nicht wirklich aus der Hand geben. Richtig fette Bilder hat dein Frauchen da gemacht. Das einzige was mir überhaupt nicht gefällt ist das Lenkrad, dass ist ein totales NoGo. Schade dass ich mir den auch nicht mal aus der Nähe anschauen kann.

forchi 05.04.2011 15:40

mach mal was mit deiner bremsanlage, die felgen sind ja ganz staubig :D:D

marko1983 05.04.2011 17:51

Hey

absolut schickes Projekt und die Fotos... erste Sahne !!! Echter Geilomat der Caddy ;)

mfg
marko

CleanedGolf16v 05.04.2011 21:48

Zitat:

Zitat von nfs_power (Beitrag 1160012)
Das einzige was mir überhaupt nicht gefällt ist das Lenkrad, dass ist ein totales NoGo.

Hätte am liebsten nen Spucknapflenkrad aber is halt auch nich an jeder Ecke zu finden
und die Kosten sollten für den "ungeplanten" Caddy im Rahmen bleiben :)
Aber vielleicht ergibt sich ja noch was und dann wird gewechselt :D


Zitat:

Zitat von nfs_power (Beitrag 1160012)
Schade dass ich mir den auch nicht mal aus der Nähe anschauen kann.

Klar, kanste doch, sag bescheid und komm vorbei :D

Zitat:

Zitat von forchi (Beitrag 1160041)
mach mal was mit deiner bremsanlage, die felgen sind ja ganz staubig

Vorhin frisch abgekärchert, aber is halt schwer zu bremsen der Rennlaster :D

Heute:

Noch mal die Tachowelle aus´m Getriebe gezogen, auf einmal alles funktioniert.
Dichtung noch mal etwas besser angesetzt und wieder rein, jetzt geht alles :D
Allerdings hat das Tacho ne starke Abweichung, 130kmh laut Tacho -> 109kmh laut Navi -.-

saschki84 05.04.2011 21:57

echt cool dein pickup^^ haste echt gut gemacht!!top

pazback 05.04.2011 22:08

Echt geil geworden. Die Fotos machen richtig Spass anzuschauen. So einen will ich auch haben....aber mit 1ser Jetta Front. Kommt noch besser an dem guten Stück.

forchi 05.04.2011 23:03

der rennlaster ^^ mit 100km/h richtung vogelsdorf :D

nfs_power 06.04.2011 01:34

Nee erstmal brauch ich ein neues Auto und dann schau ich mal wann ich Zeit hab. Es ist einfach ein Muss deinen mal anzuschauen und wenn es auf nem Treffen ist.

Wegen dem Lenkrad würd ich aber nicht sparen. Es sollte schon etwas sein was nicht jeder hat.

CleanedGolf16v 06.04.2011 08:39

Zitat:

Zitat von forchi (Beitrag 1160576)
der rennlaster ^^ mit 100km/h richtung vogelsdorf

Zwischendurch waren es sogar 130 mit halbem Gas, wollte aber vorerst nicht schneller
damit nich gleich was kaputt geht und ausserdem hatte ich VrKasi im Passi damit
ja schon abgehangen und ich wollte ihm ne Chance geben :D
Schau jetzt mal nach nem anderen Getriebe mit längerem 5.Gang,
damit man auf der Autobahn ne ordentliche Reisegeschwindigkeit fahren kann.


Zitat:

Zitat von nfs_power (Beitrag 1160627)
Nee erstmal brauch ich ein neues Auto und dann schau ich mal wann ich Zeit hab. Es ist einfach ein Muss deinen mal anzuschauen und wenn es auf nem Treffen ist.

Kannste machen, denke mal bis dahin ist er dann auch endlich richtig komplett
und ich hab vielleicht den anderen bis dahin auch fertig dann kannst du dir beide ansehen.


Zitat:

Zitat von nfs_power (Beitrag 1160627)
Wegen dem Lenkrad würd ich aber nicht sparen. Es sollte schon etwas sein was nicht jeder hat.

Für den 16V hab ich da schon sowas seltenes im Auge, aber kein Spucknapf... :)

ksk-cleaner 06.04.2011 09:30

Weiter so, ist ne wahre Augenweide, dein (Klein-)Laster ;)

forchi 06.04.2011 11:53

Zitat:

Zitat von nfs_power (Beitrag 1160627)
Es sollte schon etwas sein was nicht jeder hat.

hey, er war an der b1 shell tanke der einzige mitm caddy..... er war aufm sourkrauts treffen der einzige mitm caddy..... er hat schon gut von "etwas was nicht jeder hat" :D

CleanedGolf16v 09.04.2011 20:05

So, eigentlich wollte ich heute mal Achsvermessung machen,
musste aber leider feststellen das der Heber der Bühne 11 cm hat
doch meine Achse und Ölwanne nur 8, hatte sich also erledigt...
Hab dann mal ein wenig von innen und aussen geputzt, Türeinstiege gereinigt,
Fenster geputzt und mal alle Teerflecken vom Auto entfernt.
Danach gab es ne kleine Ausfahrt zur Eisdiele, paar Pics gibts davon natürlich auch:


http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1302372150.JPG

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1302372186.JPG

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1302372151.JPG

nfs_power 09.04.2011 20:25

Wow die Bilder sind wie immer der Hit. Deiner sieht so wunderbar sauber aus. Die Wagenfarbe glänzt auch sehr geil.

forchi 09.04.2011 21:25

das macht die Kamera :D

nee, ma Spaß um die Ecke, passt schon das Auto ^^ Ich würd ihn auch nehmen :D

lars23 09.04.2011 22:05

Ich muss jetzt mal echt sagen dein Wagen und deine Leistung für diesen Aufbau ist echt der Hammer
ich habe jeden Beitrag von Anfang an verfolgt und kann nur sagen TOP
mach weiter so ich bin gespannt auf deine weiteren Projekte

Tdiler2 10.04.2011 10:48

Super Bilder

CleanedGolf16v 12.04.2011 22:52

Soo, gerade die erste Polizeikontrolle hinter mir und nen tierischen Hals...

ER: Hallo Wachtmeister ...., Führerschein und Fahrzeugpapiere
Ich: Hallo, bitte
ER: Mit den Kennzeichenleuchten wissen sie bescheid?
Ich: Wieso?
ER: Aha, Ach so
Ich: Nich ach so, Warum?
ER: Damit dürfen sie nur Zuhause auf´m Hof im Kreis fahren.
Ich: Wieso?
ER: Das sind LED´s
Ich: Na und? Da is nen E-Prüfzeichen drauf und ich war damit letzte Woche beim Tüv!
ER: Na es gibt ja so nen Tüv und so nen Tüv.
Ich: Was soll das jetzt heißen? Gekauft oder wie? Ich glaube nich...
ER: Bitte pusten
Ich: Was is´n jetz mit den Leuchten, hier is das E-Zeichen!
ER: Die sind nich zulässig weil sie LED´s haben!
Ich: Na und, warum dann Prüfzeichen und alle neuen Auto´s haben auch eine?
ER: Ja aber das ist nen altes Auto und kein neues.
Ich: Das is doch total egal, hat doch nix mit dem Alter zu tun!

Er ist dann zum Auto nen Zollstock holen und vorne die Höhe vom Scheinwerfer messen.

ER: Ich glaube nicht das sie mit diesem Wagen beim Tüv waren!
Ich: Aha, warum?
ER: Sie haben vorn nur 46cm aber laut Gesetz müssten es 50 sein.
Ich: Komisch, der Tüver hat nichts gesagt, ausserdem is das nen 87er und das gilt erst ab 90.
ER: Das ist aber nicht erlaubt!
Ich: Komm sie mit zu mir und schauen sich den Tüvschein an
ER: Das heißt ja nich das sie mit dem Wagen da waren
Ich: Es ist alles so eingetragen und kein Problem beim Tüv.
ER: Das ist so aber nicht erlaubt, dafür könnte ich ihnen einen Mängelschein geben
Ich: Na dann geben sie her, fahr ich morgen zum Tüv und komm zur Wache...
ER: Brauchen wir nicht, justieren sie einfach das Fahrwerk nach das die Höhe stimmt.
Ich: Da kann ich nix justieren ausser Sturz!
ER: Ja ja, machen sie das mal...
Ich: Was is denn nun mit den Leuchten hier???
ER: Die sind nich zugelassen.
Ich: Warum denn nicht, Prüfzeichen drauf und und und....
ER: Wir könnten da noch ewig diskutieren sind nicht zugelassen.
Ich: Ich frage morgen unseren Tüver was der dazu sagt!

Dann hat er mir die Papiere wieder gegeben und mich fahren lassen,
ich hatte mich gerade erst aufgewärmt und nen Hals vom feinsten.
Was manche sich einbilden! Und diese bescheuerte Erklärung dann...
Ich war kurz davor zu sagen, los wir fahren hoch zur Dekra
( hat hier Nachts für LKW-Kontrollen offen )
aber die hätten dein vllt irgendwas anderes gefunden.

FAKT IST: Erste Kontrolle gehabt, Miese Laune bekommen und morgen Tüver sprechen

HauPtmaNN 12.04.2011 23:09

oh man, die hab auch nix zutun und wohl auch keine ahnung

der konnte aber auch nicht zugeben, das er im unrecht ist....

(ließt sich aber sehr lustig sry :D)

na berichte mal was der tüver sagte

vrkasi78 12.04.2011 23:17

toll. da wär ich gern dabei gewesen. das nächste mal machst de soweit bis du hm nen mängelschein verpassen darfst :-)

PBmichi 12.04.2011 23:18

sowas ist echt mies aber wenn der so ankommt wollte der nur einen eins reinwürgen,
dann noch ständig anderes suchen und mit den kennzeichenleuchten noch nicht mals nen
richtigen grund zu finden, ausser zu sagen ist nicht erlaubt. echt lächerlich . aber noch
schlimmer dann anzukommen bitte pusten , spätestens da wäre ich ausgeflippt.
haste dir name oder ausweis zeigen lassen? hätte noch beschwerde eingereicht. Und sowas
nennt sich dein freund helfer

Profigolf3r 12.04.2011 23:26

Aaaaah wie geil... Wo war die kontrolle denn gewesen?
Aber schon irgendwie cool daß du ihm zu jedem "mangel" kontra geben konntest und er nich weiter wusste.

Komisch dass er nix zur kennzeichenhöhe gesagt hat!

CleanedGolf16v 13.04.2011 09:11

Zitat:

Zitat von HauPtmaNN (Beitrag 1165977)
der konnte aber auch nicht zugeben, das er im unrecht ist....

Ich denke mal auch das es so war, er sah nen bissl verunsichert aus :)
Und hat sofort abgelenkt als ich immer wieder nachgefragt habe.


Zitat:

Zitat von vrkasi78 (Beitrag 1165984)
toll. da wär ich gern dabei gewesen. das nächste mal machst de soweit bis du hm nen mängelschein verpassen darfst

Hatte ja dann gleich mit dir telefoniert also warst ja fast live dabei :D
Nächstes mal kann ich ihm ja ne Schulung anbieten... xD


Zitat:

Zitat von PBmichi (Beitrag 1165986)
sowas ist echt mies aber wenn der so ankommt wollte der nur einen eins reinwürgen

Glaub ich auch, reine Willkür

Zitat:

Zitat von PBmichi (Beitrag 1165986)
haste dir name oder ausweis zeigen lassen? hätte noch beschwerde eingereicht.

Nee leider nicht

Zitat:

Zitat von Profigolf3r (Beitrag 1165990)
Wo war die kontrolle denn gewesen?

Erst sind sie von Schenkendorf an hinterher gefahren und in Mittenwalde ham sie mich gestoppt.

Zitat:

Zitat von Profigolf3r (Beitrag 1165990)
Aber schon irgendwie cool daß du ihm zu jedem "mangel" kontra geben konntest und er nich weiter wusste.

Ja, bei sowas halt ich voll dagegen und wenn der dann nich mal Ahnung hat....
Hat mich zwar nen bisschen aufgeregt aber war irgendwie lustig :D


Zitat:

Zitat von Profigolf3r (Beitrag 1165990)
Komisch dass er nix zur kennzeichenhöhe gesagt hat!

Hinten hat er nix gemessen und für vorn der § is ja eh nicht mehr gültig,
weil vor 2 Jahren aus der STVZO gelöscht.

sebmann 13.04.2011 10:49

Wie für vorne ist nicht mehr gültig? Wie hoch darf das Kennzeichen denn sein?
Achja! Sehr schick dein Caddy. Der ist echt wahnsinnig geil geworden und ich bin wirklich sehr neidisch!!!

GolfGtiRacer 13.04.2011 12:03

Zitat:

Zitat von CleanedGolf16v (Beitrag 1166087)
und für vorn der § is ja eh nicht mehr gültig,
weil vor 2 Jahren aus der STVZO gelöscht.

Echt jetzt?
das wäre ja geil!

CleanedGolf16v 13.04.2011 12:21

Zitat:

Zitat von sebmann (Beitrag 1166125)
Wie für vorne ist nicht mehr gültig? Wie hoch darf das Kennzeichen denn sein?
Achja! Sehr schick dein Caddy. Der ist echt wahnsinnig geil geworden und ich bin wirklich sehr neidisch!!!

Zitat:

Zitat von GolfGtiRacer (Beitrag 1166160)
Echt jetzt?
das wäre ja geil!


Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO(weggefallen)

Hier mal der Einblick in die damalige Regelung des Absatzes 2:

Zitat:

Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.


Im Übrigen ist nicht nur der Absatz 2 weggefallen sondern wohl der komplette §60 siehe Link oben.
Hier mal der link zum Einblick in §60: § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

Croko 13.04.2011 12:22

Zitat:

Zitat von CleanedGolf16v (Beitrag 1166174)
Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO(weggefallen)

Das ist gut zu Wissen.:danke:

OEM+ 13.04.2011 12:25

wenn er das nächste mal nen Zollstock holt und messen will, gleich das Eichprotokoll zeigen lassen.
Ansonsten kann er das Ding gleich wieder wegpacken. ;-)

RamRumbelbee 13.04.2011 12:52

die dummen hunde mal wieder:stupid:

mich haben die samstag in rehhagen angehalten als ich von daniel und isa kam,na ja 25 euro weiniger::hammer::

HauPtmaNN 13.04.2011 16:52

was bedeutet das jetzt? is egal wie tief das kennzeichen ist?

forchi 14.04.2011 11:15

Zitat:

Zitat von HauPtmaNN (Beitrag 1166369)
was bedeutet das jetzt? is egal wie tief das kennzeichen ist?

ja, vorne ist egal, da gibts nur noch ne höchstgrenze..... hinten bin ich mir nicht sicher, aber glaube da müssens noch 30cm sein, schlagt mich, wenn ich was falsches sage

Golf-Mike 14.04.2011 11:54

Zitat:

Zitat von forchi (Beitrag 1167165)
ja, vorne ist egal, da gibts nur noch ne höchstgrenze..... hinten bin ich mir nicht sicher, aber glaube da müssens noch 30cm sein, schlagt mich, wenn ich was falsches sage

Falsch! Aber schlagen tue ich Dich deswegen nicht. :P Auch wenn Du noch so bettelst. :D
Siehe §10 Fahrzeugzulassungsordnung Absatz 7:
Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Nachzulesen hier: FZV §10: Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
Für hinten gilt folgende Richtlinie:
„Die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahr-zeugen (RL 92/61/EG) dem Anhang der RL 93/94/EWG idF. 1999/26/EG, ABl. Nr. L 118 vom 6.5.1999, Seite 32, entsprechen.“

(Auszug aus der Richtlinie 93/94/EWG idF. 1999/26/EG, Anhang:
- Das Kennzeichen muss so angebracht sein, dass die maximale Fahrzeugbreite weder rechts noch links überragt wird.
- Das Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene stehen.
- Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen darf maximal 30° zur Senkrechten geneigt sein wenn die Zu-lassungsnummer nach oben zeigt, bzw. maximal 15°, wenn die Zulassungsnummer nach unten zeigt.
- Der Abstand zwischen der Oberkante des Kennzeichens und Fahrbahn darf maximal 1,50m betragen. Der Abstand zwischen der Unterkante des Kennzeichens und der Fahrbahn muss mindestens 0,2m betragen. Beträgt der Radradius weniger als 0,20m, so darf die Unterkante des Kennzeichens nicht unterhalb des Radmittelpunktes liegen.
- Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden:
Seitlich : jeweils 30° rechts und links
Nach oben : 30°
Nach unten : 5°
Nachzulesen z.B. hier: Richtlinie zur Anbringung von Kennzeichen - Ratgeber RECHT Auto & Verkehr, News für Autofahrer - Der Audi A3 3.2 quattro, das größte Audi A3 Forum des 250PS starken Audi A3 VR6 3.2 + S3/RS3

golfmegges 14.04.2011 15:22

was hat euer tüv onkel jetz gesagt?! war ja ma voll panne der grüne :D

forchi 14.04.2011 15:58

der Fred-ersteller sagt der paragraph für die 200mm vorne ist entfallen..... watt denn nu?!

golfmegges 14.04.2011 16:08

na der wollt doch noch zum tüv onkel?

Steven9291 14.04.2011 16:30

Ich kann mir nicht vorstellen das das egal ist... wenn doch würden sich hier wahrscheinlich einige das Kennzeichen so tief hängen das die damit aufsetzen :D

Amazing 14.04.2011 16:33

Aufsetzen? Kann man doch anwinkeln, wie die Motorradfahrer :D!

SCHÜPPPPPPE :D

Steven9291 14.04.2011 16:36

haste auch wieder recht :D:D

bin mal gespannt was der TÜV dazu sagt, aber wiegesagt, ich glaub nicht das es mittlerweile egal ist wie hoch es vorne hängt...

golfmegges 14.04.2011 16:39

Cup diffusor via Kennzeichen :D :D :D

Golf-Mike 14.04.2011 16:48

Zitat:

Zitat von forchi (Beitrag 1167435)
der Fred-ersteller sagt der paragraph für die 200mm vorne ist entfallen..... watt denn nu?!

Richtig! Der §60 in der STVZO ist entfallen. Dafür gilt jetzt der §10 der Fahrzeugzulassungsordnung (für vorne) sowie die zitierte EU-Richtlinie für hinten.

CleanedGolf16v 14.04.2011 18:09

Zitat:

Zitat von Steven9291 (Beitrag 1167466)
wenn doch würden sich hier wahrscheinlich einige das Kennzeichen so tief hängen das die damit aufsetzen

Selbst wenn würden ja immernoch die Richtlinien der Bodenfreiheit zu flexiblen
und nicht flexiblen Bauteilen gelten


Zitat:

Zitat von golfmegges (Beitrag 1167396)
was hat euer tüv onkel jetz gesagt?!

Hab ihn leider verpasst, hoffentlich treffe ich ihn morgen an.
Hab mir aufjedenfall erstmal einen Auszug ausgedruckt der Fahrzeuge vor Bj. 1988
von der benötigten 50cm Scheinwerferhöhe ausschließt.
Sowas dabei zu haben kann nicht schade, ob es im Fall der Fälle hilft sei erstmal dahingestellt.


Zitat:

Zitat von Golf-Mike (Beitrag 1167485)
Richtig! Der §60 in der STVZO ist entfallen. Dafür gilt jetzt der §10 der Fahrzeugzulassungsordnung (für vorne) sowie die zitierte EU-Richtlinie für hinten.

Ja, da hast du Recht, es wurde also alles einfach nur verlagert ohne Hinweis oder Vermerk.
Habe mir das gerade mal durch gelesen und dabei fiel mir auf das es aber keine Höchstgrenze
gibt und auch nicht explizit drin steht das sich Kennzeichen am Ende des Fzg´s befinden müssen?


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