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| Spirit of the Streets |
Hier hast du die Info die du haben willst. Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde an meinem Fahrzeug gerne Scheibegravuren anbringen lassen. An den hiteren Seitescheiben oder der Heckscheibe. Nun meine Frage sind solche Gravuren zulässig? Wenn nein, mit welcher Begründung? Gibt es irgendwo eine schriftlich niedergelegt Aussage zu diesem Thema? Ich möcht vermeiden, daß ich nach Gravur Probleme bei Verkehrskontrollen oder der HU bekomme. Scheiben lassen sich ja nun nicht einfach mal so tauschen! Ich bitte um Antwort zu diesem Thema! Antwort Sehr geehrter Herr P., die Gravuren oder Ätzungen von Bildern, Figuren, Symbolen, etc. sind nicht zulässig.(Erlöschen der Bauartgenehmigung) Lediglich die Kennzeichnung der Scheiben mit der Fahrzeug-Ident-Nummer ist zulässig. Mit freundlichen Grüßen Geändert von Bude (24.01.2010 um 23:34 Uhr) Grund: nachtrag | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Bude für den nützlichen Beitrag: | Tankdeckel (25.01.2010) |
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