Laut StVzO sind Blinker NUR Pflicht, wenn das Fahrzeug eine gewisse Mindestlänge aufweist.
Auch 97er Golf III fahren ohne Blinker rum, eingetragen werden, muss das nicht!
Blinker vorne / hinten sind dagegen Pflicht. Seitenblinker Pflicht und unumgänglich ( i.d.R. ) nur bei Mindestlänge nach StVzO. Darüber hatte aber Gp-Wu schon mal im TÜv Board berichtet.
Richtig, so kenne ich das auch, und man bekommt ja auch ein einen z.B US Golf 3 oder Passat zugelassen. Die haben ja bekanntlich, schon ab Werk keine Seitenblinker.