Pimp my Golf Carstyling Innen und Außen für den Golf3

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Alt 13.08.2010, 21:57 #1
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Zitat:
Zitat von JackieZ Beitrag anzeigen
@Jan_GTI
Ich glaube in diesem Thread geht es nur um Halogenlampen, die einen "Xenonlook" haben.
Außerdem sind diese Xenon-Nachrüstkits nicht zugelassen, es sei denn mit ALWR und SRA.
Stimmt so nicht ganz, diese Nachrüstkits sind, wegen fehlender Bauartgenehmigung, auch mit ALWR und SRA nicht zulässig, kostet, soweit ich weiß, in beiden Fällen (mit bzw. ohne ALWR/SRA) 150€ + 3 Punkte.

Zum Thema... Als Nebelscheinwerfer die NightBreaker, super Licht, tolle Sicht auch bei Regen und nasser Straße als Abblendlicht die BlueVision, keine Ahnung, wie es zu dieser Konstellation kam^^. aber beide jedoch leider etwas teuer im VK. Als Fernlicht, auch wenn nicht ganz erlaubt, günstige 100W Lampen, dabei sehe ich es jedoch nicht so ernst wie sonst, da das Fernlich bei Gegenverkehr ja eh abgeschaltet wird, machen ein superhelles Licht, eben das, was man als Fernlicht braucht, man sollte sich halt nur nicht dringend erwischen lassen.
Ist alles trotzdem ein Witz gegen die Xenon-Fernscheinwerfer an Chefs Wrangler, damit macht man jedes Finstere Feld Taghell.


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Alt 13.08.2010, 22:43 #2
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Zitat:
Zitat von ÄcktschnMän Beitrag anzeigen
Stimmt so nicht ganz, diese Nachrüstkits sind, wegen fehlender Bauartgenehmigung, auch mit ALWR und SRA nicht zulässig, kostet, soweit ich weiß, in beiden Fällen (mit bzw. ohne ALWR/SRA) 150€ + 3 Punkte.
Deine Formulierung ist dann aber genauso falsch wie meine
Diese Nachrüst-Kits sind in Scheinwerfern erlaubt, die für Xenon zugelassen sind (z.B. die Vortex Doppelkammer), dann aber auch in Verbindung mit ALWR und SRA. In Scheinwerfern ohne Xenon-Zulassung sind sie natürlich auch mit ALWR und SRA verboten - das ist klar.
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Alt 13.08.2010, 22:47 #3
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Ich hatte das ganze eher auf die H1-, H7-Brenner und so weiter bezogen. Die wird man unter keinen Umständen eingetragen kriegen.
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