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| Golf Junkie |
Jetzt etwas wichtiges! Ich habe einen Bösen blick zurzeit noch aus Kunststoff mit einer ABE Typ MHV 1 Ich habe aber zusätzlich noch Angel Eays Scheinwerfehr von FK mit einer E- nummer verbaut! Jetzt habe ich ihn der ABE von meinem Bösenblick folgendes gelesen: unter Lichttechnische Einrichtungen steht uta. Es wurden lichttechnische Einrichtungen der Hersteller Bosch (ECE-Genehmigungs - Nr 44464, 44465) Hella (ECE - Genehmigungs-Nr 44457,44468,44469) und Saturnus (ECE Genehmigungs-Nr. 0003, 0004) untersucht. Die Motorhauben-Verlängerung ist nur ihn Verbindung mit vorgenannten lichttechnischen Einrichtungen zu verwenden. Heißt das das ich diesen Bösen blick garnicht fahren darf mit meinen FK Scheinwerfern? Ist Bosch der Birnenhersteller und Hella der erlaubte Scheinwerfehr Hersteller? Ich habe einfach nur mal rum geschaut wegen den Scheinwehrfehr blenden von Kamei und habe dort gelesen das diese auch nur für bestimmte Scheinwerfehr erlaubt sind, dann habe ich einfach mal ihn meine ABE geschaut und da stand das oben gennate drin. Soll ich den Bösen blick jetzt weg machen? Ich bin ja noch ihn der Probezeit! Und habe eh vor so ihn den nächsten Monaten einen Bösen blick ranzuschweißen, da hätte ich fast schon einen mit Teilegutachten, ich hoffe das ihn dem Gutachten keine bestimmten Scheinwehrfer drinn stehen, sonst bringt mir das ja auch nichts! Geändert von vwcult33 (11.03.2007 um 19:25 Uhr) | |||
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