| Hilfe |
| Kalender |
| | #1 | |||
| ||||
| Wörtherseefahrer |
halihalo, ich hab da mal ein paar Fragen ![]() bitte steinigt mich nicht^^ Ich hab heute neue Felgen gekauft. Undzwar die Borbet A Nachbauten von Remotec, 9x16 ET 15 Fahren muss ich vorne mit Spurplatten, sonst schleift der Felgenstern an dem Bremssattel. Jetzt hab ich auch kostenlos, zu dem Satz Felgen, 2 H&R Spurplatten bekommen (8mm). Ein Gutachten hab ich im Internet auch direkt gefunden, allerdings werd ich da nicht besonders schlau raus ![]() Hier der Link Achtung! Direkter Download! Im Gutachten stehen jetzt nur so komische Rad-/Reifenkombinationen. Ist das egal für die Eintragung? Muss meine Kombination unbedingt aufgeführt sein? Da ich ja am Freitag schonmal beim Tüv vorbeigeschneit bin, hab ich den mal gefragt wie das mit der ET-Grenze aussieht. Der Tüv Prüfer sagte mir, das jeder Hersteller von Spurplatten eine gewissen Grenze hat, die die Felge (mit Platten) net überschreiten darf. Nun hab ich aber ET 15 Felgen und 8mm Platten. Bei diversen ebay Angeboten steht eine ET Grenze von 8 drin. Die würde ich ja quasi um 1mm unterschreiten. Macht der Tüv das noch mit? Außerdem steht da, ich zitiere: "Art: Spurverbreiterung durch Anbau von Distanzringen an der Vorder- und Hinterachse oder nur an der Hinterachse." Heißt das, wenn ich jetzt Vorne Spurplatten fahre, muss ich dann Hinten auch welche montieren? ![]() Und dann hab ich noch eine andere Frage, ist es möglich die vorderen Kotflügel ca. 3cm zu ziehen? Geht das noch? Ich danke euch schonmal für eure Antworten Grüße | |||
| | Mit Zitat antworten |
| |