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| Pimp my Golf Carstyling Innen und Außen für den Golf3 |
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| Modifizierer |
hallo erstmal ![]() es geht mir um folgendes: ich würde mir gerne einen sticker auf die frontscheibe machen. nun gibt es da meines wissens nach eine regelung, nach der die überklebte fläche nicht mehr als 10% der gesammtfläche der windschutzscheibe ausmachen darf. ich kenne ja viele die ihre aufkleber an der oberkante der scheibe haben, da scheint das ja kein problem zu sein. ich würde ihn allerdings beispielsweise an der seite hochlaufend kleben wollen: ![]() hat jemand von euch schon erfahrungen mit dieser weise der beklebung vorne gemacht? weiss jemand genaueres zur rechtslage was das angeht? wäre euch sehr verbunden wenn ihr eventuelle erfahrungen in diese richtung mit mir teilen würdet. mfg, Bitur | |||
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| | #2 | |||
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| Golf-Tieferleger |
dürfte kein Problem sein solange es nicht im Sichtfeld ist .Musste bloß mal checken welche schriftgroße man dort verwenden kann(mit den 10 % stimmt) Dürfte man erfahren was du dort hinkleben willst?? lg | |||
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| | #3 | |||
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| Foren Yungtimer |
Frag mal der Kolegen Max, dem seine Freundin hat glaube ich so nen Aufkleber an der Frontscheibe. | |||
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| | #4 | |||
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| Modifizierer |
hatte geplant mir dieses hier als venylfolie plotten zu lassen, die schrift ist ja eigendlich relativ dunn, nur mit dem sichtfeld bin ich unsicher wie das deffiniert wird... ![]() ![]() btw. welchen max genau kann ich wegen dieser sticker weise fragen? | |||
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| | #5 | |||
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| Foren Yungtimer | | |||
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| | #6 | |||
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| Praktikant :) |
Ne ist er nicht | |||
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| | #7 | |||
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| Foren Yungtimer |
Danke max ein Geist ist Online | |||
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| | #8 | |||
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| Modifizierer |
werde mich erstmal bei max melden, danke erstmal | |||
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| | #9 | |||
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| Golftreffenplaner |
Ich kenne nur die Sichtfelddefinition von Scheibenreparaturen von Steinschlägen usw. Da wird immer gesagt Sichtfeld ist: Ca. so breit wie das Lenkrad (30cm ) und nach oben endet es dort wo der Scheibenwischer lang geht... | |||
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| | #10 | |||
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| Modifizierer |
ich sag jetzt einfach mal der scheibenwischer schlägt ja jetzt auch nicht an die dichtung an der seite, da ist ja immer auch ein streifen auf dem das wischerblatt nicht anschlägt...und ich denke mal aus dem radius des lenkrades dürfte ich auch raus kommen, ich versuch es gleich mal zu faken um genaueres zu zeigen | |||
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| | #11 | |||
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| Praktikant :) |
Nach § 23 StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs u.a. beeinträchtigt ist. Dies gilt ganz besonders für die Windschutzscheibe, aber auch für die Heckscheibe. Die zu befahrenden Strecke muss bei jeder Fahrzeugbewegung voll überblickbar sein, sowohl nach vorne wie nach hinten. Nachträgliches Aufbringen von Folien auf die Scheiben (§ 40 StVZO) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO). Ausnahmen: bauartgenehmigte Folien (§ 22a StVZO). Durch nachträglich aufgebrachte Folien können das Bruchverhalten und die optischen Eigenschaften der Scheibe verändert werden. Die Bauartgenehmigung für Folien ist seit 1986 vorgeschrieben. Seit diesem Zeitpunkt müssen die Folien bauartgenehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Nicht betroffen von der Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber, z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben. Das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene Sichtfeld durch die Windschutzscheibe, aber auch durch die anderen Scheiben, muss unter allen Witterungsverhältnissen und Betriebsbedingungen gewährleistet sein (VkBl. 1986, S. 557). | |||
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| | #12 | |||
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| Modifizierer |
"Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben" ...heisst das somit ich darf nicht am rand kleben? das mit der fläche unter 10% bekomme ich hin das ist nicht das problem... muss nun nur noch irgendwie schauen wie geau das sichtfeld jetzt wirklich definiert wird. danke erstmal soweit | |||
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