Ob du der Polizei nun weis machst, das du die DvD nur für deinen Beifahrer angemacht hast ist egal. Einen Film während der Fahrt laufen zu lassen ist verboten. Wendern muss der Bildschirm so angebracht sein, das der FAHRER KEINE Möglichkeit hat auf diesen Einblick zu haben, da sonst die Gefahr besteht, das dieser abgelenkt wird.
Deswegen die Handbremsfunktion bei DvD Radios ... Hat alles seinen Sinn... empfehlen würd ich es auch nicht
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Ein spezifischeres Gesetz gibt es da offenbar nicht. Allerdings dürfte die Versicherung bei einem Unfall wohl nichts bezahlen, wenn der Gutachter bemerken sollte, dass das Kabel überbrückt wurde bzw. wenn bei einem Unfall eine DVD läuft.