Der freie Warenverkehr in der EU gilt nicht für Autos. Du bekommst die niederl. Mwst. erstattet und musst die deutsche Mwst. zahlen. Zudem würden noch Kosten für die Umrüstung des Fahrzeuges auf dich zu kommen, was aber eigentlich auf PKW aus den NL zutrifft.
Das Rauschgift aus dem Reserverad musst du aber natürlich beim Zoll angeben!
Da hat wohl einer aus nem anderen Forum abgeschrieben