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| Wörtherseefahrer |
ich muss hier erstmal einigen auf den fuss tretten. lasst es doch nen wirtschaftlicher totalschaden sein (ja es wird so gewesen sein) das rechtfertigt trotzdem nicht die berge aktion! weil letzendlich der autobesitzer entscheidet wa smit dem wagen passiert. ein wirtschaftlicher ist ja immer mit normalen werkstattpreisen ausgerechnet. da ist ein altes auto schnell über den max wert drüber und nen wirtschaftlicher. aber der besitzer kann ja immer noch sagen ich lass den reparieren! weil er zB an dem auto hängt und die kohle über hat. oder die reperatur selber langsam machen kann etc. wär der wagen offensichtlich einmal über das dach gerollt würde ich auch sagen berge aktion ok. aber so. nein. was für ein gutachter war das? bei einem nicht selbst verschuldeten unfall hat man freie gutachter wahl. und muss den gutachter der gegnerischenv ersicherung nicht akzeptieren. desweiteren hat man das recht einen anwalt zu nehmen der vom unfallverursacher bzw dessen versicherung bezahlt werden muss. | ||
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