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Alt 23.01.2010, 10:42 #1
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Standard LKW-Zulassung vs. Lohnsteuerjahresausgleich?

Da ich jeden Tag 72 km fahre bin ich stark am überlegen mir nen Wagen mit LKW-Zulassung zu kaufen, um mir die Steuern zu sparen und trotzdem die Dieselvorteile zu nutzen.

Kann mir jemand sagen wie es nach einem Jahr aussieht beim Lohnsteuerjahresausgleich, bekomm ich dann immernoch mein Geld für die gefahrenern Km zurück???

Das ist nämlich immer ein schönes Taschengeld, was ich nicht missen möchte!


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Alt 23.01.2010, 10:59 #2
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Eigentlich schon!

Da dein Auto dann ja nicht privat als PKW sondern nur als Lastenesel genutzt wird.
Aber denk dran, heute sich nen alten Golf 2 zu Kaufen und den mal eben so als LKW anzumelden ist nicht so einfach. Dazu musst du dir schon einen alten Postdiesel kaufen und diese sind ja schwer zu bekommen.

Kannst dich ja nach einem Passat 32B umsehen mit 1,6L TD oder Passat 35I, VW Caddy 2 ist ja leider noch zu teuer aber auch sehr gut. Wenn du einen passat hast dan kannst auch nen bisschen Werkzeug mit dir rumführen, Überbrückungskabel usw, das sehen die bei dem Finanzamt auch gerne wenn du den da vorstellen musst.

LGC
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Alt 23.01.2010, 11:05 #3
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Prinzipiell ist es bei der Lohnsteuererklärung egal, WIE du auf Arbeit gekommen bist, von der Theorie her kannst du die 72 km auch laufen. also gib einfach gar kein Fahrzeug an, sondern gib an öffentliche Verkehrsmittel.

aber denk dran, mir hatte man in der Fahrschule mal gesagt, wer PKW mit LKW Zulassung fährt muss sich auch ans Sonntagsfahrverbot halten. Ich geb das hier mal zur Diskussion frei, ist das wirklich so?!
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Alt 23.01.2010, 11:06 #4
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Also wenn dann würd ich mir nen fertigen LKW-Umbau zulegen..
mir gehts einfach darum ob ich danach noch meine Km zurückbezahlt bekomme???
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Alt 23.01.2010, 11:07 #5
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Zitat:
Zitat von 3erGolf79 Beitrag anzeigen

aber denk dran, mir hatte man in der Fahrschule mal gesagt, wer PKW mit LKW Zulassung fährt muss sich auch ans Sonntagsfahrverbot halten. Ich geb das hier mal zur Diskussion frei, ist das wirklich so?!
Hab ich auch gestern gelesen... naja ich glaub nicht dass da viel drauf geachtet wird... jedenfalls nicht bei uns...
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Alt 23.01.2010, 11:08 #6
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Zitat:
Zitat von ChristianXD Beitrag anzeigen
...Wenn du einen passat hast dan kannst auch nen bisschen Werkzeug mit dir rumführen, Überbrückungskabel usw, das sehen die bei dem Finanzamt auch gerne wenn du den da vorstellen musst.

LGC
musstest du schonmal dein Fahrzeug beim Finanzamt vorstellen?!

btw: wenn du Werkzeug rumführst kommen die vielleicht noch drauf, dass du noch einem zweiten Gewerbe nachgehst und dann wirds richtig teuer
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Alt 23.01.2010, 11:10 #7
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Zitat:
Zitat von Raver-one Beitrag anzeigen
Also wenn dann würd ich mir nen fertigen LKW-Umbau zulegen..
mir gehts einfach darum ob ich danach noch meine Km zurückbezahlt bekomme???
wie schon gesagt, gib gar kein Fahrzeug an, sondern öffentliche Verkehrsmittel, dann kriegst du es wieder.

Nachweise müssen erst ab erheblichen Fahrtkosten anfallen. und 72km am Tag für eine Strecke(?!) ist nicht erheblich!!!

Geändert von 3erGolf79 (23.01.2010 um 11:10 Uhr) Grund: Fehler
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Alt 23.01.2010, 11:13 #8
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"An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis
22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen
nicht verkehren." So heißt es wörtlich in
Paragraph 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO)."

http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...1290/1_141.PDF

das dürfte, ohne hänger, also kein problem geben!

greetz
weesel
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ChristianXD (23.01.2010)
Alt 23.01.2010, 11:15 #9
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ne sind schon beide strecken , also hin und zurück... nur da mein Cabrio mit 1,8L 75 Ps so grob 10€ jeden Tag dafür verschlingt möchte ich da halt gerne etwas sparen....

Hab einmal mein Cabrio und dann noch meinen VR6 (mein Baby), das Cabrio hab ich bisher immer angegeben beim Lohnsteurausgleich und dafür auch Geld wieder bekommen.

Wenn ich nun nen anderen Wagen habe 8mit LKW-Zulassung) würe ich den auch wieder mit angeben.
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Alt 23.01.2010, 11:19 #10
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Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube ,dass das abgeschaft wurden ist. Zwar bleibt es bei den alten Zulassungen, aber neue werden glaube ich nicht mehr zugelassen! Ich hatte mal einen Arbeitskollegen ,der mit seinem Caddy und Anhänger mit Lkw-Zulasung am Wochenende auf der A7 angehalten wurde! Bußgeld und Punkt! Deine Spritkosten wirst Du weiterhin wiederbekommen, ist ja nicht abhängig von den Steuern. An Deiner Stelle würde ich aber mal zu Deiner Zulassungstelle fahren, wie das mit der Lkw-Zulassung von statten geht und was es für Nachteile mit sich bringt! Würde mich persönlich auch interessieren!





Geändert von max (23.01.2010 um 11:21 Uhr) Grund: Wieder welche schneller
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Alt 23.01.2010, 11:20 #11
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Also wilst du dir einen kaufen?

Ich habe mit Freunden schon ein Paar Autos sla LKW zugelassen, für mich noch nicht selber.
Wir mussten jeden Wagen beim Fananzamt vorstellen.

- Rücksitzbank ausbauen Verschraubenungen zu schweißen oder eine komplette
Bodenplatte einbauen.
- Gurte ausbauen für hinten und Löcher verschweißen.
- Hintere Seitenscheiben oder Kofferraumscheiben entfernen und Zuschweißen.
- Werkzeug und Überbrückungskabel haben sich immer bewährt, dann fragen die nichts und
erteilen gleich die Zulassung.

Also das wir denen Schwarzarbeit verheimlichen haben die nich gefragt!
Wir haben diese Autos immer als Lastenesel genommen, Trailerfahrzeuge, es waren ja nur ein oder zwei die ein Fahrwerk hatten.
Dort schauen die dann schon genauer, aber irgendwann kennt man sich ja und die fragen nicht weiter.

Wer sich nen Caddy 2 Kaufen will muss schon ca 5000,- ausgeben.

Sonntagsfahrverbot trift nicht zu, da das fahrzeug unter 7,5T ist!
Sonst dürften Dodge Ram, usw auch nicht Fahren.

LGC
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Alt 23.01.2010, 11:27 #12
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Beim Lohnsteuerausgleich ist es unerheblich, welches Fahrzeug du nutzt!

Eine PKW mit LKW Zulassung heisst nicht, das es gewerblich genutzt wird.

Dem Finanzamt ist es schlichtweg egal, wie du fährts, bzw womit! Du bekommst KM pauschale zurück.
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Alt 23.01.2010, 11:30 #13
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Muss man mit dem LKW nicht jährlich zur HU? Ich glaube die Versicherung wird auch reichlich teurer. Und irgendwas wurde verschärft, weil die SUV reichlich als LKW zugelassen waren, teilweise schon ab Werk. Irgendwas haben die dann daran gedreht.

Wolfgang
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Alt 23.01.2010, 11:30 #14
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Dann denke ich mal, da er mit einem Anhänger unterwegs war!
Bin zwar selbst im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 2 aber habe damit beruflich nichts am Hut!
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Alt 23.01.2010, 11:31 #15
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Sonn- und Feiertags fahr Verbot drift erst bei pkw zu mit lkw zulassung wenn du mit Anhänger Fährst sonst nicht !!!
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Alt 23.01.2010, 11:32 #16
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@ Amazing: Wunderbar, das ist die Aussage die ich hören wollte!!!

Was geändert werden muß weiß ich wohl, hätte das auch vorher direkt mit meinem Prüfer abgesprochen.
Werd mir wenn dan aber eher einen kaufen , weil so teuer sind die nicht mehr....
ist mir ja auch egal was es wird , hauptsache VW und LKW-Zulassung.
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Alt 23.01.2010, 11:33 #17
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Pkw mit Lkw zulassung müßen auch nur alle 2 jahre zum tüv
Laderaum muß größer sein als Fahrgast Raum sonst gibt es keine LKW zulassung
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Alt 23.01.2010, 11:46 #18
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Zitat:
Zitat von ds26122 Beitrag anzeigen
Pkw mit Lkw zulassung müßen auch nur alle 2 jahre zum tüv
Laderaum muß größer sein als Fahrgast Raum sonst gibt es keine LKW zulassung
Alle Fahrzeuge über ein Zulässiges gesammtgewicht über 3,5T sowie Personen Beförderungsfahrzeuge (Taxis, Busse, Mietwagen) auch unter 3,5T müssen jährtlich zum Tüv!
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Alt 23.01.2010, 11:51 #19
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leute ich mir nen kleinen Postgolf kaufen und keinen BUS oder Sammeltaxi...
Ich will günstig zur arbeit kommen, will ja keine 20 Mann Fahrgemeinschafft aufmachen...*g*
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Alt 23.01.2010, 11:56 #20
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Ob ,Du damit günstiger zur Arbeit fährst? Ich weiß ja nicht!






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