Hi Jungs,
ein guter Kumpel von mir hat sich am 27.06.09 ein Golf 3 GTI gekauft. Im kaufvertrag steht : Fahrzeug gekauft wie besichtigt und probegefahren, Fahrzeug hat keine Garantie und Gewährleistung. Fahrzeug ist Unfallfrei. Mängel: Rost an der Heckklappe, sonst keine Mängel bekannt.
Heute war er bei mir. Ich musste feststellen dass der Wärmetausche überbrückt ist (also ohne Funktion), Airbagleuchte und ABS Leuchte sind eingeschlagen und beides ohne Funktion (hab Fehler ausgelesen)... können wir den Typen verklagen und innen AR*** treten? Ist dem leider alles nicht aufgefalle bei der Probefahrt... voll die SAUEREI oder?