| Hilfe |
| Kalender |
![]() | |
| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
| | Themen-Optionen | Thema bewerten | Ansicht |
| | #21 | |||
| ||||
| GonZy Support |
Wie das jetzt menschlich ist, das sei dahingestellt. Hilft ja nicht weiter. Es ist vielleicht etwas weit gegriffen, den Verkäufer schon als bösen Übeltäter, vorsätzlichen Nepper und Abzocker hinzustellen. Ein jeder ist so lange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Vielleicht ist der Verkäufer ja selbst auch von seiner Werkstatt oder dem Vorbesitzer getäuscht worden und war sich dessen selbst nie bewusst. All das weiß man nicht, daher vorsicht vor Rundumschlägen und Anschuldigungen. Wie dem auch sei: Der Vorschlag von fanatic82 ist der Beste, der hier gemacht wurde. Ein klärendes Gespräch verspricht die beste Erfolgsaussicht. Zwar zweifle ich daran, dass man einen Monat nach Verkauf noch große Kulanz erwarten kann, aber das ist natürlich Spekulation. Mit dem Anwalt drohen bringt sicher nichts. Beim gewöhnlichen Bundesbürger stachelt das nur den Widerstands- und Kampfwillen an. Ein bitterböser Betrüger lässt sich dadurch bestimmt auch nicht aus der Fassung bringen. Äußere dem Verkäufer gegenüber keine Konsequenzen, die du nicht bereit bist, auch konkret folgen zu lassen. Und zu den Klauseln: Man kann in einen Vertrag alle Klauseln reinschreiben, die man möchte. Die Nennung einer Klausel ist nicht verboten. Fraglich ist nur, ob dadurch auch Rechtsverbindlichkeiten entstehen. Eventuell habe ich mich da vorhin unglücklich ausgedrückt. Dieser Artikel schafft Klarheit: *Klick* | |||
| | Mit Zitat antworten |
| |