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Alt 11.12.2006, 22:19 #21
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also, am besten frist setzen von 2 wochen und per einschreiben mit rückschein schicken. wenn er nicht reagiert, das ganze nochmal. wenn er immer nochnicht reagiert, trittst du vom kaufvertrag zurück und gehst zum anwalt. da geht es dann weiter. die rechtsschutzversicherung ist übrigens eine lohnende investition. ich zahle mich tot an anwaltsgebühren :-(

ich wünsche dir, dass der händler einlenkt!


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Alt 12.12.2006, 10:50 #22
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Per Einschreiben hab ich es Hingeschickt... Müsste heute ankommen denk ich.
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Alt 12.12.2006, 12:59 #23
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Zitat:
Zitat von ellen
also, am besten frist setzen von 2 wochen und per einschreiben mit rückschein schicken. wenn er nicht reagiert, das ganze nochmal. wenn er immer nochnicht reagiert, trittst du vom kaufvertrag zurück und gehst zum anwalt. da geht es dann weiter. die rechtsschutzversicherung ist übrigens eine lohnende investition. ich zahle mich tot an anwaltsgebühren :-(

ich wünsche dir, dass der händler einlenkt!

der händler hat das recht 2 mal nachzubessern.... ist gesetzlich festgelegt
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Alt 12.12.2006, 13:50 #24
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Zitat:
Zitat von GP-Wu
Sehr geehrter Herr ...........,

Das Auto das ich bei ihnen erworben habe hat ein deffekt. Wie Sie wissen stehen mir Gesetzlich Mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu, wenn dies Ausdrücklich im Kaufvertrag drinn steht, wenn nicht 2 Jahre. Sie wissen auch das die Beweislast umkehr erst nach 6 Monaten erfolgt. Da das Auto 2 Monaten nach dem Kauf erhebliche Mängel aufweist, ist es Offensichtlich das die Mängel schon beim Kauf des Fahrzeugs vorhanden Waren.

Ich Mahne Sie hiermit an, den verursachten Schaden am Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen zu beheben.

Mit noch freundlichen Grüßen....

*klugscheiss*
Mal vom Inhaltlichen abgesehen, formell ist das unter aller Sau. Schmerzt richtig beim durchlesen.

So wäre es besser:

Sehr geehrter Herr ...........,

Das Auto, das ich bei ihnen erworben habe, hat einen Deffekt. Wie Sie wissen steht mir gesetzlich mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu, wenn dies ausdrücklich im Kaufvertrag drinn steht, wenn nicht 2 Jahre. Sie wissen auch das die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten erfolgt. Da das Auto 2 Monaten nach dem Kauf erhebliche Mängel aufweist, ist es offensichtlich, dass die Mängel schon beim Kauf des Fahrzeugs vorhanden waren.

Ich mahne Sie hiermit an, den verursachten Schaden am Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen zu beheben.

Mit noch freundlichen Grüßen....


9 Fehler bei dem kurzen Text in einem derartigen Anschreiben.

*klugscheiss off*
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Alt 12.12.2006, 17:29 #25
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Zitat:
Zitat von Chris_86
*klugscheiss*
Mal vom Inhaltlichen abgesehen, formell ist das unter aller Sau. Schmerzt richtig beim durchlesen.

So wäre es besser:

Sehr geehrter Herr ...........,

Das Auto, das ich bei ihnen erworben habe, hat einen Deffekt. Wie Sie wissen steht mir gesetzlich mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu, wenn dies ausdrücklich im Kaufvertrag drinn steht, wenn nicht 2 Jahre. Sie wissen auch das die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten erfolgt. Da das Auto 2 Monaten nach dem Kauf erhebliche Mängel aufweist, ist es offensichtlich, dass die Mängel schon beim Kauf des Fahrzeugs vorhanden waren.

Ich mahne Sie hiermit an, den verursachten Schaden am Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen zu beheben.

Mit noch freundlichen Grüßen....


9 Fehler bei dem kurzen Text in einem derartigen Anschreiben.

*klugscheiss off*
*Ausländermodusan*
Ich bin jetzt seit acht jahren in Deutschland, in meiner muttersprache schreibt man alles klein bis auf namen..... und Ich, die rechtschreibfehler kriegst du geschenkt.... will mal sehen wie du in einer kurzen zeit eine sprache die mit der rechtschreibung so schwer ist wie die deutsche ist lernst
*Ausländermodusaus*
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Alt 12.12.2006, 19:33 #26
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unter mahnung schreibt man doch nicht " Mit freundlichen Grüßen"
sondern "
Hochachtungsvoll"




oder liege ich falsch
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Alt 13.12.2006, 06:20 #27
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das ist ja zu geschleimt du willst ja höflich ausdrücken das du total angepisst bist...

da ist die beste formulierung mit noch freundlichen grüßen find ich zumindest
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Alt 13.12.2006, 06:34 #28
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jungx hallo ? ist das ein retorik wettbewerb? habt ihr in deutsch alle eine 1 ?
bombt den thread mal nicht mit euren vorschlägen voll, die könnt ihr euch auch per pm zuschicken. der händler ist wahrscheinlich selber analphabet und merkt die fehler eh nicht.
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Alt 13.12.2006, 07:45 #29
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Zitat:
Zitat von GP-Wu
*Ausländermodusan*
Ich bin jetzt seit acht jahren in Deutschland, in meiner muttersprache schreibt man alles klein bis auf namen..... und Ich, die rechtschreibfehler kriegst du geschenkt.... will mal sehen wie du in einer kurzen zeit eine sprache die mit der rechtschreibung so schwer ist wie die deutsche ist lernst
*Ausländermodusaus*
Ok, so gesehen war es echt gut. Groß- und Kleinschreibung und auch Komma-Setzung sind wirklich nicht einfach, die wenigsten Deutschen können das perfekt.

ich seh ja ein, dass das nicht sein muss, wollt mich mal wieder wichtig machen
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Alt 13.12.2006, 09:02 #30
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Zitat:
Zitat von Chris_86
*klugscheiss*
Mal vom Inhaltlichen abgesehen, formell ist das unter aller Sau. Schmerzt richtig beim durchlesen.

So wäre es besser:

Sehr geehrter Herr ...........,

Das Auto, das ich bei ihnen erworben habe, hat einen Deffekt. Wie Sie wissen, steht mir gesetzlich mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu. Wenn dies ausdrücklich im Kaufvertrag drinn steht, wenn nicht 2 Jahre. Sie wissen auch das die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten erfolgt. Da das Auto 2 Monaten nach dem Kauf erhebliche Mängel aufweist, ist es offensichtlich, dass die Mängel schon beim Kauf des Fahrzeugs vorhanden waren.

Ich mahne Sie hiermit an, den verursachten Schaden am Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen zu beheben.

Mit noch freundlichen Grüßen....


9 Fehler bei dem kurzen Text in einem derartigen Anschreiben.

*klugscheiss off*
Ich will ja jetzt nicht noch mehr klugscheissen, aber in der deiner Verbesserung sind nochmal 6 Rechtschreibfehler Selbst in deinen Verbesserungsvorschlägen...

Nicht falsch verstehen als angehender Lehrer schau ich da natürlich nochmal drüber.




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Alt 13.12.2006, 09:57 #31
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Zitat:
Zitat von serenity
jungx hallo ? ist das ein retorik wettbewerb? habt ihr in deutsch alle eine 1 ?
bombt den thread mal nicht mit euren vorschlägen voll, die könnt ihr euch auch per pm zuschicken. der händler ist wahrscheinlich selber analphabet und merkt die fehler eh nicht.

red ich polnisch ?? scheinbar ja. schreibt euch doch pm's. uns interessiert das nicht.
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Alt 13.12.2006, 15:43 #32
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Zitat:
Zitat von GP-Wu
der händler hat das recht 2 mal nachzubessern.... ist gesetzlich festgelegt
ja, hat er. wenn er das aber nicht will (was er nicht will), kann man vom kaufvertrag zurücktreten. gilt auch dann, wenn man aus gutem grund den reparaturfähigkeiten des händlers nicht trauen kann.
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Alt 22.12.2006, 14:29 #33
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Ich könnt kot... Mein Einschreiben ist heut zurückgekommen . Er hat es nicht abgeholt. Wat mach ich nu??? Schreib ich ihn jetzt die 2 Mahnung und gut ist sein Problem wenn er seine post nicht abholt.


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