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| Wissbegieriger |
Hi Leute, habe einen alten, ziemlich fertigen Golf 3... - 75 PS AEE Motor - 5 Türer - EZ 11/1996 - 170.000 KM - Zerkratzte Beifahrertüren - Verbeultes Dach Das Fahrzeug ist (war) technisch aber einwandfrei. Am vergangenen Donnerstag ist mir dann ein entgegengekommener Linksabbieger in die Seite geknallt. ![]() ![]() ![]() Mein Golfi ist jetzt schrott... Bei einem Blick in den Spiegel, sieht man, wie "schief" (bzw. kurvig) er jetzt ist.... Ich hätte ihn gerne noch bis 01/17 gefahren... so lange hat er nämlich noch TÜV.Nun habe ich 2 Fragen: 1. Weiß jemand von euch, inwieweit diese "Schönheitsfehler" in den Wiederbeschaffungswert des Gutachtens miteinfließen? Der gute Mann kommt nächste Woche und schaut sich mein Auto an. Auf Gebrauchtwagenportalen gibts es kaum einen Golf 3 mit selber Fahrleistung und selbem TÜV unter 1.000 €... 2. Wenn ich mir eine neue, alte Tür einbaue, meint ihr, dass ich dann noch diese 13-14 Monate damit fahren kann? Er hält weiterhin die Spur, es ist halt durch die verschobene Tür etwas windig im Innenraum ![]() Bin dankbar für alle Antworten. MfG Luck3rhoch3 Geändert von luck3rhoch3 (08.11.2015 um 13:48 Uhr) | ||
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