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Alt 04.01.2014, 18:29 #1
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Frage Neues Auto anschaffen.

Guten Tag.

Ich werde mir jetzt nächste Woche ein neues Auto kaufen.

Jetzt bin ich nur etwas überfordert und wollte kurz von euch wissen ob mein weg richtig ist.


Ich wollte das Auto Versichern und dann mit der eVB-Nummer zur Zulassungstelle gehen mir ein 5 Tage Kennzeichen holen.

Ist das so möglich ohne das ich die Papiere vom Fahrzeug habe?


Liebe Grüße
Devinear


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Alt 04.01.2014, 18:37 #2
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Du brauchst von deiner bisherigen oder irgendeiner anderen Versicherung eine Deckungsnummer. Damit gehst du zur Zulassungsstelle und holst dir Kurzzeitkennzeichen. Diese gelten dann "universal", vor Fahrtantritt muss dann die FIN und Daten des Autos in den beiliegenden Bogen der Kennzeichen von dir selbst eingetragen werden.

Deckungsnummern oder Versicherungsschutz kannst du auch direkt dort holen, wo die Schilder gedruckt werden, ist dann aber wesentlich teurer.

Machst du das zB über deine bisherige Versicherung, hat man immer einen Spielraum von 2-3 Monaten. Meldet man in dieser Zeit das Auto nicht auf die Versicherung an, von der man auch die Deckungsnummern der Kurzzeitkennzeichen hatte, stellt diese einem im Nachhinein den Versicherungsschutz für die Kurzzeitkennzeichen in Rechnung.

Ich habe meine letzten beiden Autos mit Kurzzeitkennzeichen gekauft, da ich jedes mal vor hatte, sie erst 1-2 Monate danach endgültig anzumelden (Wetter- und Saisonkennzeichen-bedingt).
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Alt 04.01.2014, 18:43 #3
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Okay.

Ich wollte das Auto jetzt direkt Versichern, dann mit den Tages Schildern abholen und dann Anmelden.

Sonst müsste ich doppelt fahren um das Auto zu bezahlen, die Papiere holen, anmelden und dann nochmal hin Auto holen.
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Alt 04.01.2014, 19:25 #4
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Für die "richtige" dauerhafte Anmeldung brauchst du den Brief und Schein.

Ich hatte mir 2008 einen Golf 3 GTI gekauft. Freitags angeschaut, angezahlt und Brief und Schein des abgemeldeten Autos mitbekommen. Montags morgens dann zur Zulassungsstelle anmelden gegangen, dann mit den Schildern und dem restlichen Geld wieder zum Verkäufer gefahren, dem das Geld gegeben und dann erst die Schlüssel und das Auto bekommen.

Wurde so auch alles schon im Vorhinein im Kaufvertrag festgehalten.

Wenn du dir ein Kurzzeitkennzeichen (KZK) holst, musst du zwangsweise nochmal zur Zulassungsstelle, um dann das Auto richtig anzumelden, wenn du Brief und Schein des Autos hast.

KZK sind ja dafür gedacht, um Autos zu überführen, wenn man zB ein Auto anschauen geht und es gleich mitnehmen will, wenn es denn was ist. Deshalb wird auch kein Brief oder Schein benötigt um KZK zu holen.
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Alt 04.01.2014, 21:22 #5
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Wenn das Auto schon abgemeldet ist, dann bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder der Verkäufer schickt dir die Papiere und du meldest das Auto dann bei dir gleich an oder wie schon gesagt, dass du mit Kurzzeitkennzeichen das Auto holst.

Dritte Möglichkeit, du holst das Auto zugelassen ab und meldest es gleich um.
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Alt 04.01.2014, 21:24 #6
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Ja, das geht auch. Wenn man es im Kaufvertrag festhält oder der ehemalige Besitzer so nett ist und es angemeldet mitgibt. Aber das gibt es eher selten.
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Alt 05.01.2014, 09:27 #7
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Hallo,

bei uns ( Niedersachsen, Landkreis Stade ) wird das Kurzzeitkennzeichen nur bei Vorlage eines Nachweis der Fahrgestellnummer des Autos für das das Kennzeichen sein soll rausgegeben. Das kann eine Brief / Schein Kopie sein oder ein Kaufvertrag.

Vielleicht einfach mal bei der eigenen Zulassungsstelle anrufen und nachfragen.

Gruß Klaus
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Alt 05.01.2014, 09:30 #8
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Was ist das denn für ein Schwachsinn. Mal angenommen du fährst nach Düsseldorf weil dir ein Auto zusagt. Dann musst du es kaufen. Dann zu deiner Zulassungsstelle Eiern um dann die Schilder zu bekommen und dann nochmal abholen zu fahren, wenn die Zulassungsstelle in Düsseldorf zu hat. Also müsst ihr Autos immer zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Behörden vor Ort kaufen weil ihr sonst doppelt fahrt. Wird ja immer lustiger.

Bei uns bekommt man die Schilder so, damit man sein Auto kaufen kann wann man selber möchte und vor allem kann man sich auch um entscheiden.

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Alt 05.01.2014, 10:14 #9
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Die in Stade sind einfach blöd. Das was die fordern ist von der FZV nicht gedeckt, hier mal der maßgebende Paragraf 16 der Fahrzeugzulassungsverordnung: §16 FZV

Ich empfehle Absatz 2 Satz 2 zu lesen.

Bei uns gilt: Landkreis Böblingen -Kurzzeitkennzeichen

Und im Bundesland gilt: service-bw: Kurzzeitkennzeichen

Das einzige was vorab gefordert wird, ist die Art des Fahrzeugs. Also PKW, LKW, Zugmaschine, etc
Das wird aber u.E. schon kritisch, wenn du ein bisher als Mietwagen zugelassenes Fahrzeug erwirbst. Das ist nämlich kein PKW, sondern ein Mietwagen und somit eine andere Art.

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Alt 05.01.2014, 20:51 #10
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Das ist leider inzwischen öfter der Fall.
Ein Bekannter, der öfter Autos in England kauft, holt inzwischen seine Kurzzeitkennzeichen im benachbarten Stadtbezirk, wegen genanntem Problem.




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Alt 05.01.2014, 20:59 #11
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Das ist ja mal echt ätzend. Bei uns (Rheinland-Pfalz oder Saarland) wird nur gefragt ob PKW, Motorrad usw.

Für ein Motorrad bekäme man ja nur ein kleines KZ, deshalb ist diese Frage ja auch sinnvoll.


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5 tage kennzeichen, evb, kennzeichen, zulassung


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