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Alt 26.07.2012, 08:27 #21
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Moin,

als der letzte 3er Jubi vom Band lief, gab es noch die "alten" Fahrzeugpapiere! Dort waren zu 100% die Jubifelgen im Schein und Brief eingetragen.
Dann wurde das Fahrzeug irgendwann auf die "neuen" Papiere umgestellt (ZB1/ZB2) und dabei wurde nicht darauf geachtet, das alle Reifen und Felgen in die neuen Papiere übernommen wurden.
Das wurde leider nicht automatisch gemacht, sondern nur wenn man was gesagt hat.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hast Du noch den alten Fahrzeugbrief, den Du dann ständig mitführst oder Du lässt Dir die Felgen in die neuen Papiere eintragen.
Wenn Du den alten Fahrzeugbrief nicht mehr hast und sie nicht im neuen Schein eingetragen hast, fährst Du mit NICHT eingetragenen Felgen rum !!

Gruß
Nick......


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Alt 26.07.2012, 08:29 #22
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Bei sowas ist wichtig entweder die Reifenfreigabe mitzuführen auf Originafelge und diese Größe dann auch zu fahren oder wenn man eine Zubehör Felge fährt mit im Fahrzeugschein eingetragener Bereifung, gibt es für die Felgen meist ein ABE, das man mitführen muss.

Bei dir wäre es dann die 1. Option.
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Alt 26.07.2012, 08:34 #23
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ich würd mir da nicht so einen stress machen sondern einfach drauf ziehen und fahren.
Der Tüv trägt sie dir bestimmt ein um Geld zuverdienen

Schließlich isses ja ein Original Golf 3 Teil.

Beachte mal den Absatz auf der Rückseite des Fahrzeugscheins:

"Andere als die Angegebene Bereifung können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich."

Du hast ja eine Freigabe für die Reifengröße und auch für die Jubi Felgen. Da es ein Original Golf 3 Bauteil ist.

Geändert von McOneee (26.07.2012 um 08:40 Uhr)
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Alt 26.07.2012, 08:39 #24
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Zitat:
Zitat von Quick-Nick Beitrag anzeigen
Moin,

als der letzte 3er Jubi vom Band lief, gab es noch die "alten" Fahrzeugpapiere! Dort waren zu 100% die Jubifelgen im Schein und Brief eingetragen.
Dann wurde das Fahrzeug irgendwann auf die "neuen" Papiere umgestellt (ZB1/ZB2) und dabei wurde nicht darauf geachtet, das alle Reifen und Felgen in die neuen Papiere übernommen wurden.
Das wurde leider nicht automatisch gemacht, sondern nur wenn man was gesagt hat.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hast Du noch den alten Fahrzeugbrief, den Du dann ständig mitführst oder Du lässt Dir die Felgen in die neuen Papiere eintragen.
Wenn Du den alten Fahrzeugbrief nicht mehr hast und sie nicht im neuen Schein eingetragen hast, fährst Du mit NICHT eingetragenen Felgen rum !!

Gruß
Nick......

scheint aber auch von amt zu amt anders zu sein..bei uns tragen sie eben nicht mehr alle Größen ein die im alten schein/brief standen...auch wenn man es sagt nicht...
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Alt 26.07.2012, 08:40 #25
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Endlich jemand der zwischen altem Fahrzeugschein und neuer Zulassungsbestätigung Teil II unterscheidet. Im alten Schein stehen alle zugelassenen Reifengrößen drinnen. In der neuen Zulassungsbestätigung nur noch eine. Was jedoch nichts daran ändert dass die Rad-/Reifenkombination trotzdem immer noch für das Fahrzeug zugelassen sind.

Zitat:
Zitat von Quick-Nick Beitrag anzeigen
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hast Du noch den alten Fahrzeugbrief, den Du dann ständig mitführst oder Du lässt Dir die Felgen in die neuen Papiere eintragen.
Wenn Du den alten Fahrzeugbrief nicht mehr hast und sie nicht im neuen Schein eingetragen hast, fährst Du mit NICHT eingetragenen Felgen rum !!
Hier würde ich es wagen zu wiedersprechen. Spätestens in der BE des Autos bzw. im COC-Papier müssten diese Felgen dann auftauchen. Es ist jedoch NICHT die Pflicht des Fahrers selbige Papiere mitzuführen oder auch nur zu beweisen dass serienmäßige Teile auch zugelassen sind. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (welche vor rund 20 Jahren vom KBA und nicht vom LRA erteilt wurde) verändert sich ja in keinster Weise, nur weil in der Zulassungsbestätigung nicht mehr alle Reifengrößen aufgeführt sind. In meiner ZulBest. stehen auch nur 255/40 ZR 17 drinnen, obwohl das Auto serienmäßig und ab Werk mit 265/35 ZR 18 ausgeliefert wurde.

Sobald natürlich andere Reifendimensionen auf dieser Felge gefahren werden sollen, müssen diese natürlich eingetragen werden.

Geändert von coolfire (26.07.2012 um 08:42 Uhr)
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Alt 26.07.2012, 08:57 #26
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Bei mir steht das auch net im Schein..

Mir hat der TÜV nur auf den Bericht geschrieben "ABE/Gutachten für die Felgen stets mitführen"

Das hat er mir dann auch vom KBA besorgt.

Gruß
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Alt 26.07.2012, 10:18 #27
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Ich meine, wer wirklich Bammel hat dass er Streit mit der Polizei bekommt, der kann ja mal zum TÜV oder zu VW fahren und sich die Betriebserlaubnis kopieren lassen. Dann hat man ja was in der Hand, falls ein Polizist der Meinung ist wir hätten immer noch 1997. Auf die Idee serienmäßige Teile eintragen zu lassen und auchdafür zu bezahlen käme ich sicher nicht.
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Alt 26.07.2012, 10:40 #28
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Ja wie ich vor einer Seite schon erwähnt habe, kommt der ganze Stress in der Sache nur durch die Umstellung der Fahrzeugpapiere...bin mir sicher, dass die entsprechenden Größen damals (im alten Schein) bei den Jubis drin standen...schließlich waren die Felgen/Reifen ja aber Werk drauf...eigentlich keine Frage...Schuld ist die Bürokratie!
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Alt 26.07.2012, 10:58 #29
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Der TÜV kann Dir auch ein Datenblatt ausdrucken, wo alle Reifen und Felgen die es serienmäßig auf dem Jubi gab drin stehen.
Habe ich auch mal bei einer Hauptuntersuchung für ein Fahrzeug vom Prüfer bekommen. Hatte mich damals nichts gekostet und ich habe mir den Wisch ins Handschuhfach gelegt. Bei einer Kontrolle hat man dann keine Diskussionen.

Gruß
Nick.....
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Alt 26.07.2012, 11:22 #30
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danke Leute für eure Kommentare..

@QUickNick: hast du die zufällig noch? Könntest du mir die irgendwie zukommen lassen?

Am besten ist es echt wenn ich direkt zu VW fahre um Stress zu vermeiden.

Das mit den Tausch der Fahrzeugpapieren GERADE wenn es um Felgen geht ( wo eh alle so pingelig) sind, hätte auch viel besser durchdacht werden müssen um Probleme zu vermeiden....

aber jetzt ist mir wenigstens klar warum da ichts mehr drinnen steht..




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Alt 26.07.2012, 11:44 #31
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Zitat:
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Auf die Idee serienmäßige Teile eintragen zu lassen und auchdafür zu bezahlen käme ich sicher nicht.
ich auch nicht.

ich lass es drauf ankommen....wenn mir mal jemand die karre deswegen stilllegt gehts zum vorgesetzten.

wenn ein jubi die jubifelgen und die passenden reifen hat können die überhaupt nix machen.
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Alt 26.07.2012, 12:25 #32
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bei mir hat der tüv damals auch wegen den orginalen gt felgen von bbs gemeckert, weil im fahrzeugschein auch nur die winterfelgen des vorbesitzers drin waren

bin dann mit meinem schein (das ist doch der kleine, oder?) zum vw-händler, und der hat mir ne liste rausgelassen auf der die serienaustattung meines golfs stand. und siehe da: bbs kreuzspeiche 6x15 auf 195er reifen.

ist jetzt nicht dasselbe wie bei dir, aber dürfte aufs selbe herauslaufen.
(sorry wenn das bereits erwähnt wurde, wollte mir nicht alle seiten durchlesen)
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MarkusGOLF86 (26.07.2012)
Alt 26.07.2012, 12:46 #33
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Leute, wenn die Polizei ein serienmäßiges Auto stilllegt, dnan haften die dafür. Das macht der Polizist nur ein einziges Mal. Danach steht der nämlich vor seinem Chef stramm und darf einen Bericht schreiben.

Man lässt das Auto in so einem Fall eh nicht sicherstellen, sondern beschlagnahmen. Dann muss er nämlich innerhalb von 48 Stunden einen Beschluss des Richters erwirken. Und dort kannst du angehört werden. Wenn du dann den Zettel auf den Tisch legst ode rdein Anwalt, dann hat der Polizist ein Problem, weil der Richter die Beschlagnahme ablehnt oder anordnet, dass ein SV zu überprüfenm hat, ob das was auf dem Auto ist mit den Daten übereinstimmt. Wenn dem dnan so ist, dann hat die Staatskasse die Kosten und darf dir noch einen Nutzungsausfall zahlen. Dann kotzen die ab, weil das bei denen wieder Begründungen erfordert.

Manchmal muss man den Herren auch eine vor den Latz geben.

Sehr viele Polizisten wissten aber um das Thema und halten sich dabei mit Maßnahmen zurück.

Alles was von VW serienmäßig vom Band gerollt ist, ist eingetragen. Dass in der Umstellung der Papiere manche Daten verloren gehen ist halt so und wurde in kauf genommen. Deswegen ist das trotzdem noch legal und das selbst wenn der alte Fz-Brief nicht mehr vorhanden sein sollte. Deswegen wird es ja nicht illegal.

Wenn die das für illegal halten, dann müssen die das beweisen. Der belibte Trick ist nämlich zu vermuten, dass dein Auto illegale Sachen hat und dich zu einem Gutachten auffordern. Natürlich auf deine Kosten klar. Braucht man nicht drauf eingehen. Ich muss nicht beweisen, dass mein Auto legal ist, die müssen beweisen, dass es illegal ist.

Notfalls muss man denen mal wieder zeigen wo der Hammer hängt.

Besonders gut kommt das übrigens, wenn es irgendwo in der Republik ist, wo man normal nicht ist. Zuhause ist man ab und zu ein paar Schikanen ausgesetzt, bis man bei deren Chef dann mal auf den Tisch haut.
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Alt 26.07.2012, 14:48 #34
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Beim 2L vom Fragesteller ist 16" 215/45 mit in der Betriebserlaubnis, hab mal bei Dekra nachgefragt wo ich grad da war und der Mann war grad so freundlich.Somit Serienteil und egal ob im neuen Fzgschein.

Das heißt aber nicht das jeder Golf 3 automatisch damit fahren darf, muß man jeweils nach der Motorisierung nachschlagen.

Bei allen Nichtserienteilen ist die Beweislast aber beim Halter, ABE´s/EG Zulassung mußte dabeihaben, je nach Auflagen auch eintragen.

Wieso sollte nen Polizist beweisen müssen das nen Zubehörteil erlaubt ist, Unterlagen bekommt man ja extra dazu.
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Alt 28.07.2012, 14:23 #35
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Zitat:
Zitat von Rolw Beitrag anzeigen
Wieso sollte nen Polizist beweisen müssen das nen Zubehörteil erlaubt ist, Unterlagen bekommt man ja extra dazu.
Muss er gar nicht, er muss im Zweifelsfall beweisen, dass es nicht erlaubt ist.


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Martin87 (28.07.2012)
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