Laut STVO darf an einem Auto zusätzlich zum Fernlicht noch ein Paar Zusatz Fernlichter Montiert werden, Auch 2 Paar Nebelscheinwerfer sind erlaubt. Es dürfen jedoch nie mehr als 6 Scheinwerfer gleichzeitig leuchten! Hier muss aber beachten ob man Einkammer oder Doppelkammer Scheinwerfer verbaut hat. Natürlich kann man auch mehr Scheinwerfer anbringen, aber alle Scheinwerfer müssen funktionieren! Wenn man mehr Scheinwerfer montiert hat müssen diese entweder abgedeckt sein (Wenn sie über normalen Lichtschalter laufen) oder mit einem extra Relais oder Schalter geschaltet sein kann man sie mit einem schwarzen X überkleben, jedoch dürfen sie nicht im Straßenverkehr benutzt werden, aus eigener Erfahrung rate ich dazu diese dann auch mit Abdeckkappen zu versehen.
So ganz richtig ist deine Aussage aber nicht, meine Hella DE Scheinwerfer gelten als eine Leuchteinheit. Somit darf ich dann z.B mit so gesehen 8 gleichzeig eingeschaltenen Scheinwerfern fahren.
Hier ein Bild mit voller Beleuchtung, aber schmutziger Scheibe.